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BGH verschärft Schuldspruch: Sal. Oppen­heim-Ver­fahren abge­sch­lossen

18.07.2018

Denkmalgeschütztes Gebäude von Sal. Oppenheim, Unter Sachsenhausen 4, Köln.

© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Das Verfahren um Untreue im Bankhaus Sal. Oppenheim ist vor dem BGH zu einem Abschluss gekommen. Der BGH änderte einen Schuldspruch, verwarf die Revision aber ansonsten.

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Mit der Verschärfung des Schuldspruchs gegen einen Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das jahrelange Verfahren um Untreue im Bankhaus Sal. Oppenheim insgesamt abgeschlossen. Zwar änderte der 2. Strafsenat am Mittwoch den Schuldspruch des Landgerichts Köln gegen einen Beteiligten aus dem Juli 2015 von fahrlässig auf vorsätzlich. Das Strafmaß von 90 Tagessätzen zu je 5.500 Euro, insgesamt 495.000 Euro, blieb aber unverändert. Ansonsten wurde die Revision verworfen (Urt. v. 18.07.2018, Az. 2 StR 416/16).

Der Angeklagte war wegen unerlaubter Bankgeschäfte verurteilt worden, er hatte über ein Unternehmen Kredite bis zu 380 Millionen Euro ausgegeben, ohne über eine Genehmigung für Bankgeschäfte zu verfügen. Dabei ging er davon aus, eine solche nicht zu benötigen. Dies qualifizierte der BGH – anders als das Landgericht – als vermeidbaren Verbotsirrtum, der den Vorsatz unberührt lässt.

Vor dem Landgericht war der Unternehmer zusammen mit früheren Spitzenmanagern der traditionsreichen Kölner Privatbank angeklagt. Drei Beteiligte waren zu Freiheitsstrafen auf Bewährung bis zu zwei Jahren und ein vierter Ex-Manager zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. In dem Fall aus dem Jahr 2008 ging es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Inzwischen gehört Sal. Oppenheim zur Deutschen Bank.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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BGH verschärft Schuldspruch: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29839 (abgerufen am: 16.05.2026 )

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