Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 10:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/bfh-urteil-cum-ex-revision-pensionsfonds-steuerhinterziehung-dividenden-aktien
Fenster schließen
Artikel drucken
47833

Revision gegen Urteil des FG Köln zurückgewiesen: BFH erteilt Cum-Ex eine Absage

15.03.2022

Börsenkurse in einer Zeitung

Foto: C.Castilla | stock.adobe.com

Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Anzeige

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Cum-Ex-Deals bereits im Juli 2021 als Steuerhinterziehung gewertet hatte (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20), folgt nun der Bundesfinanzhof (BFH) mit einer Entscheidung (Urt. v. 2.2.2022; Az. I R 22/20), in der er die steuerrechtliche Unzulässigkeit von Praktiken zur mehrfachen Erstattung von nur einmal abgeführten Steuern auf Aktiendividenden feststellt.

Der BFH wies die Revision eines US-amerikanischen Pensionsfonds gegen ein vorausgehendes Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln (Urt. v. 19. Juli 2019; Az. 2 K 2672/17), das einen Anspruch auf eine Kapitalertragssteuererstattung verneint hatte, als unbegründet zurück.

Gesetzeslücke inspiriert zu lukrativem Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell Cum-Ex beruht auf der Idee, Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Zuordnung von Aktien dahingehend zu nutzen, dass eine einmal einbehaltene Steuer vom Fiskus anschließend mehrfach angerechnet wird und/oder zur Auszahlung kommt. Netzwerke bestehend aus Banken sowie in- und ausländischen Anlegern machten sich über Jahre hinweg eine Gesetzeslücke zunutze, indem sie Leerverkäufe auf Aktien mit Dividendenberechtigung tätigten. Die Gesetzeslücke wurde zwischenzeitlich geschlossen.

Im Streitfall klagte der US-Pensionsfonds KK Law Firm Retirement Plan Trust, der Teil eines solchen Netzwerks war. Der von einer inländischen Abzugsteuer befreite Fonds begehrte nach Angaben des BFH eine Steuererstattung, da er kurz vor dem jeweiligen Dividendenstichtag Aktien deutscher Aktiengesellschaften als Futures "cum (also mit) Dividende" erworben hatte, die ihm zeitverzögert erst nach dem Stichtag "ex (also ohne) Dividende" zivilrechtlich übereignet wurden.

Zugleich erhielt er eine Dividendenkompensationszahlung. Von der Staatskasse forderte der Fonds die Erstattung einer angeblich abgeführten Kapitalertragssteuer von 27 Millionen Euro.

Vorinstanz würdigt "kriminelle Glanzleistung"

Das FG Köln hatte vorinstanzlich entschieden, dass es sich hierbei um einen rechtlich unzulässigen Versuch handele, eine mehrfache Erstattung einer nur einmalig abgeführten Steuer zu erreichen. Das Gericht wertete das Vorgehen seinerzeit als "kriminelle Glanzleistung" und wies die Klage auf Steuerrückerstattung ab. Die Betreiber des Pensionsfonds stellen sich indes auf den Standpunkt, dass die Transaktionen legal gewesen seien.

Die Revision des Fonds wurde nun vom I. Senat des BFH abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass es nur einen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben kann: "Die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer einer Aktie könne nur einnehmen, wer den Aktieninhaber zugleich von den wesentlichen Rechten (Dividendenbezug, Stimmrecht) ausschließe ("Alternativität“).

Diese Position gegenüber dem Aktieninhaber könne allein durch eine rechtlich gesicherte Erwerbsaussicht und einen (wirtschaftlichen) Dividendenbezug nicht vermittelt werden. Dies gelte ebenfalls für die Teilnahme an einer "Gesamtvertragskonzeption", die geradezu ausschließe, dass diese Person die wesentlichen Rechte der Aktieninhaberschaft einnehmen und das finanzielle Risiko der Transaktionen tragen solle, so das Gericht.

Spätere gesetzliche Änderungen hat der BFH in seinem Urteil nicht berücksichtigt, weil diese im Streitjahr noch nicht gültig waren.

sts/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Revision gegen Urteil des FG Köln zurückgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47833 (abgerufen am: 16.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Aktien
    • Banken
    • Börse
    • Cum-Ex
    • Steuerhinterziehung
    • Steuern
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Finanzgericht Köln
    • Bundesfinanzhof (BFH)
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein alter Zigarettenautomat mit zahlreichen Aufklebern vor einer maroden Hausfassade 14.12.2025
Rechtsgeschichte

Das Ende des Sachkundenachweises im Einzelhandel:

Was ein Ziga­ret­ten­au­tomat mit Frei­heit zu tun hat

Mal schnell Zigaretten holen: Selten kam die Idee der Wahrheit näher, dass das etwas mit Freiheit zu tun haben könnte. Ein Zigarettenautomat gab vor 60 Jahren Anlass, der wirtschaftsrechtlichen Regelungswut klare Grenzen zu setzen.

Artikel lesen
Bundesfinanzhof 10.12.2025
Grundsteuer

Elf Länder betroffen:

BFH hält Grund­steuer-Bun­des­mo­dell für ver­fas­sungs­gemäß

Deutschlands höchstes Finanzgericht erklärt die Grundsteuer-Reform für rechtens. Doch Immobilieneigentümer und Steuerzahlerbund wollen sich nicht geschlagen geben und kündigen direkt den Gang nach Karlsruhe an.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
Sparkasse 04.12.2025
Russland

OLG Frankfurt am Main zu Sparkasse:

Gewöhn­liche Zah­lungen nicht von Russ­land-Sank­tionen erfasst

Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal alle Zahlungen. Das hat das OLG Frankfurt gegenüber einer Sparkasse klargestellt.

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Airbus Bank
Ae­ro­s­pace Fi­nan­ce Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d)

Airbus Bank , Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

Oppenhoff , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Logo von White & Case
White & Case LLP – „Women@CommercialLaw“ – Einblicke in den Arbeitsalltag unserer Rechtsanwältinnen

14.01.2026, Düsseldorf

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH