Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 12:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/berufung-olg-duesseldorf-streit-kaffeepreis-aldi-sued-tchibo-vi6u125
Fenster schließen
Artikel drucken
59290

Verkaufspreise niedriger als Herstellungskosten: Tchibo unter­liegt im Kaf­fee­st­reit mit Aldi Süd

10.02.2026

Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo

Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo | Bild: HelgaQ - stock.adobe.com

Bei Tchibo ist man der Ansicht, dass die Preise für Kaffee bei Aldi Süd zeitweise zu niedrig sind. Sowohl das LG als auch das OLG Düsseldorf teilen die Einschätzung nicht.

Anzeige

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gute Nachrichten für Kaffeetrinker, die Pulver oder ganze Bohnen bevorzugt bei Aldi Süd kaufen. Die Preise, die der Einzelhändler für Kaffee der Eigenmarke Barissimo aufruft, sind nicht zu niedrig. Der 6. Kartellsenat hat entschieden, dass Aldi Süd Kaffeeprodukte "jedenfalls in Aktionswochen" unter den Produktionskosten anbieten darf (Urt. v. 10.02.2026, Az. VI-6 U 1/25).

Aldi Süd lässt die verschiedenen Kaffeeprodukte von der Tochtergesellschaft New Coffee herstellen. Beim Hamburger Unternehmen Tchibo ist man der Meinung, dass Aldi Süd mit Verkaufspreisen, die unterhalb der Produktionskosten liegen, auf eine Verdrängung von Wettbewerbern abzielt und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Mit einer Unterlassungsklage wollte Tchibo erreichen, dass Aldi Süd Barissimo zu höheren Preisen anbieten muss.

Schon in der ersten Instanz war Tchibo vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf gescheitert. Das Gericht konnte keine Gefahr für eine unzulässige Beeinträchtigung des Marktes erkennen. Die Preisgestaltung von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht für Verkäufe unter den eigenen Herstellungskosten.

Ein Unterlassungsanspruch stehe Tchibo weder aus § 33 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 20 Abs. 3 S. 1 GWB noch aus § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) i. V. m. § 3 Abs. 1 UWG zu. Die Klage wurde abgewiesen (Urt. v. 16.01.2025, Az. 14 d O 14/24).

Tchibo bedauert die Entscheidung, Aldi schweigt

Tchibo unterlag nun auch vor dem OLG, das die Berufung zurückgewiesen hat. Eine schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Schon in der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember des vergangenen Jahres hatte sich angedeutet, dass der Senat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Egger die Entscheidung des LG wohl bestätigen wird.

"Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten.", so Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke nach der Entscheidung gegenüber der dpa. Man werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen. Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Legt Tchibo Revision ein, würde sich in nächster Instanz der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verkaufspreise niedriger als Herstellungskosten: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59290 (abgerufen am: 17.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Unternehmen
    • Wettbewerbsrecht
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Landgericht Düsseldorf
    • Oberlandesgericht Düsseldorf
Blick auf ein Schiff, das während der zweiwöchigen Waffenruhe im Oman durch die Straße von Hormus fährt. 16.04.2026
Krieg

Wechselseitige Blockaden der Straße von Hormus:

Kein Durch­kommen

Die Straße von Hormus kann nicht befahren werden. Dass der Iran für eine sichere Durchfahrt "Gebühren" verlangt, ist rechtswidrig. Auf das amerikanische Vorgehen trifft das nur in Teilen zu, findet Simon Gauseweg.

Artikel lesen
Die LaFarge-Fabrik in der syrischen Wüste 13.04.2026
Unternehmen

Zementhersteller zahlte Millionenbeträge an Terroristen:

Lafarge und acht Ex-Mit­ar­beiter ver­ur­teilt

Zementhersteller Lafarge zahlte fünf Millionen Euro an bewaffnete Gruppen, um während des Bürgerkriegs in Syrien produzieren zu können. Ein Pariser Gericht verurteilte das Unternehmen und Ex-Mitarbeiter nun wegen Terrorismusfinanzierung.

Artikel lesen
Zwei Frachter am 15.01.2012 bei Khasab (Oman) in der Straße von Hormus. 09.04.2026
Völkerrecht

Straße von Hormus:

Was können Staaten gegen die Blo­c­kade unter­nehmen?

Trotz der Waffenruhe können erst wenige Schiffe die Straße von Hormus passieren. Der Iran will Gebühren dafür verlangen. Ist das zulässig? Und was können Staaten unternehmen, um die sichere Passage der Meerenge zu ermöglichen?

Artikel lesen
Inka Brunn 09.04.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Inka Brunn

Inka Brunn beschreibt, was sie an Jura reizt, erklärt ihren Job bei Rocket Internet mit 50 Wörtern und verrät, warum sie nicht mehr in der Großkanzlei arbeitet.

Artikel lesen
Mann sitzt entmutigt vor einem riesigen Haufen Akten, die vor ihm auf dem Tisch gestapelt sind 29.03.2026
Bürokratie

Gesetze, Verwaltung, Staat:

Die ewige Büro­k­ratie

Mit der Forderung nach "Bürokratieabbau" machte Ex-Bundeskanzler Scholz populistisch von sich reden. Sein Nachfolger Merz tut es ihm nach. Dabei wird sich nichts ändern: Schon vor 50 Jahren haben wir uns über die gleichen Probleme beschwert.

Artikel lesen
Ein Arzt mit Cannabisbüten und -öl 26.03.2026
Arzneimittel

BGH gibt Wettbewerbszentrale Recht:

Inter­net­portal darf nicht für Cannabis-Behand­lung werben

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte
Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte, Hei­del­berg

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Workshop: Beyond the obvious – Wahrnehmung verstehen, Perspektiven erweitern

12.05.2026, Frankfurt am Main

Realteilung und Spaltung von mittelständischen Personengesellschaften

27.04.2026

Logo von POELLATH
Vom Hörsaal über das Referendariat in die Kanzlei: Wie der Übergang gelingt

30.04.2026, München

RVG: Anrechnung 2 - Vertiefung

27.04.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

27.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH