Die Lufthansa unterliegt in der rechtlichen Auseinandersetzung um Subventionen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn vor dem EuG. Vier Jahre zuvor hatte das Gericht noch anders entschieden.
Um Verluste aus dem laufenden Betrieb zu decken, gewährte das Bundesland Rheinland-Pfalz dem Betreiber des Flughafens in Hahn für die Jahre 2017 bis 2021 Betriebsbeihilfen. Insgesamt waren das 25,3 Millionen Euro. Die EU-Kommission genehmigte die Zahlungen (Beschl. v. 31.07.2017, Az. C(2017) 5289 final) – allerdings ohne vorangehendes förmliches Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV.
Der Flughafen wird überwiegend von Ryanair genutzt – bei der Lufthansa, die dort keine Verbindungen anbietet, sah man eine Rechtsverletzung und klagte zunächst erfolgreich. Jetzt kam die Kehrtwende.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte der Anfechtungsklage der Lufthansa im Mai 2021 teilweise stattgegeben und den Beschluss der Kommission für nichtig erklärt (Urt. v. 19.05.2021, Az. T-218/18). Nach Ansicht des Gerichts hätte die Kommission die Vereinbarkeit der Beihilfen mit den Binnenmarktregeln vorab genauer prüfen müssen. Die Kommission ging seinerzeit unter anderem davon aus, dass zwischen den von Ryanair in Hahn und den von der Lufthansa am Flughafen Frankfurt/Main angebotenen Flügen gar kein Konkurrenzverhältnis besteht.
Kehrtwende im zweiten Anlauf
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob die Entscheidung im September 2023 auf und verwies den Fall zurück an das EuG (Urt. v. 13.09.2023, Az. C‑466/21 P). Das EuG habe bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Klage Rechtsfehler begangen und gegen die Begründungspflicht verstoßen, so der EuGH damals.
Im zweiten Anlauf entschied das EuG nun zugunsten von Rheinland-Pfalz. Die Klage der Lufthansa sei unzulässig, so das Gericht. Die Fluggesellschaft habe ihre Klageberechtigung nicht ausreichend dargelegt und Antragsziele offengelassen, heißt es in der Urteilsbegründung (Urt. v. 30.04.2025, Az. T-218/18 RENV). Auch gegen dieses Urteil können die Beteiligten Rechtsmittel einlegen.
sts/LTO-Redaktion
Beihilfen für den Flughafen in Hahn: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57104 (abgerufen am: 24.05.2025 )
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