Erster Schritt zur Umsetzung: US-Gericht geneh­migt Gly­phosat-Ver­g­leich von Bayer vor­läufig

05.03.2026

Mitte Februar dieses Jahres kündigt Bayer einen Sammelvergleich zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten um das glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel Roundup an. Die Umsetzung rückt näher.

Der Agrarchemiekonzern Bayer kommt dem Vorhaben ein Stück näher, milliardenschwere Rechtsrisiken wegen Glyphosat-Klagen in den USA einzudämmen. Nachdem das Leverkusener Unternehmen Mitte Februar einen Sammelvergleich mit Klägervertretern verkündet hatte, gab Bayer nun die vorläufige Genehmigung durch das zuständige Gericht in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri bekannt.

In den USA führen Zehntausende Kläger Krebserkrankungen auf Glyphosat zurück. Eine zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Einrichtung stufte den im Pflanzenschutzmittel Roundup enthaltenen Wirkstoff 2015 als “wahrscheinlich krebserregend beim Menschen” ein. Mehrere andere Einrichtungen der WHO und aus weiteren Ländern kamen zu einer abweichenden Einschätzung. Bayer hat stets betont, dass die Anwendung von Glyphosat sicher sei. Das Unternehmen hofft weiterhin auf ein positives Grundsatzurteil des Supreme Court. Dessen Entscheidung zum Fall "John Durnell" wird im Juni erwartet.

Der Vergleich umfasst Zahlungen von maximal 7,25 Milliarden US-Dollar (aktuell 6,23 Milliarden Euro) über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten musste Bayer deshalb um vier Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro erhöhen. Mit dem Sammelvergleich sollen sowohl anhängige als auch mögliche zukünftige Klagen beigelegt werden, bei denen die Kläger Schadensersatzansprüche wegen einer ihrer Ansicht nach durch Glyphosat verursachten Krebserkrankung (Non-Hodgkin-Lymphom) geltend machen. 

Vorläufige Genehmigung ist ein erster Schritt 

"Das ist der erste wichtige Schritt für die Umsetzung des Sammelvergleichs", teilte Bayer nach der vorläufigen Entscheidung des Gerichts mit. Man sei überzeugt, dass der langfristige und solide finanzierte Vergleichsvorschlag, der von führenden Kanzleien der Klägerseite (Holland Law Firm, Ketchmark & McCreight, Motley Rice, Seeger Weiss, Waters Kraus Paul & Siegel sowie Williams Hart & Boundas) unterstützt werde, durch das Gericht endgültig genehmigt werden sollte.

Nach Angaben von Bayer informieren die Klägeranwälte nun ihre Mandanten. Diesen wird eine Frist bis Anfang Juni eingeräumt, um den Vergleich abzulehnen oder Einwände bei Gericht vorzubringen. Nach Ablauf der Frist folgt eine gerichtliche Anhörung und die Entscheidung über die Genehmigung. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden. 

Bei den Vergleichsverhandlungen wurde das Inhouse-Team von Bayer um Group General Counsel Dr. Thomas Laubert von Gibson, Dunn & Crutcher unterstützt. Die Federführung des Teams, das zu den Verhandlungen in den USA, zur Corporate Governance sowie zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen in Deutschland beraten hat, lag bei Dr. Markus Nauheim und Daniel W. Nelson. 

Die US-Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz hat Bayer ebenfalls unterstützt, der Bayer-Aufsichtsrat wurde nach LTO-Informationen von Linklaters beraten. Latham & Watkins war nach LTO-Informationen mit einem Team um den Düsseldorfer Partner Dr. Ingo Strauss für Monsanto rechtsberatend tätig. 

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gibson Dunn & Crutcher für Bayer (deutsches Team):

Dr. Markus Nauheim (Partner, Federführung, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)

Daniel W. Nelson (Partner, Federführung, Litigation, Washington, D.C.)

Derek K. Kraft (Partner, Litigation, Washington, D.C.)

Dr. Ferdinand Fromholzer (Partner, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)

Silke Beiter (Of Counsel, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)

Johannes Reul (Associate, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)

 

Inhouse-Team Bayer:

Dr. Thomas Laubert (Group General Counsel, Federführung)

Bill Dodero (General Counsel Bayer US/Head of Global Litigation)

Dr. Max Thümmel (Head of Global Litigation (Team Germany))

Dr. Stephan Semrau (Head of Corporate Law)

Zitiervorschlag

Erster Schritt zur Umsetzung: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59462 (abgerufen am: 08.05.2026 )

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