Mit dem Kauf von Monsanto holt sich Bayer Tausende Rechtsstreitigkeiten um das Herbizid Roundup ins Haus. Nun verkündet der Konzern einen umfangreichen Vergleich – zu einem stattlichen Preis.
Seit der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 ist der Pharma- und Chemiekonzern Bayer mit der Aufarbeitung von Rechtsstreitigkeiten um das Produkt Roundup beschäftigt. Zehntausende Nutzer des Unkrautvernichtungsmittels führen schwere Erkrankungen auf den darin enthaltenen Wirkstoff Glyphosat zurück. Die Schadensersatzklagen binden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen bei Bayer – jetzt hat das Unternehmen einen weiteren milliardenschweren Sammelvergleich geschlossen.
Das Volumen für die Vergleich, der mit führenden Kanzleien der Klägervertreter (Holland Law Firm, Ketchmark & McCreight, Motley Rice, Seeger Weiss, Waters Kraus Paul & Siegel sowie Williams Hart & Boundas) ausgehandelt wurde, beläuft sich auf maximal 7,25 Milliarden US-Dollar. Die Zahlungen sollen in einem Zeitraum von bis zu 21 Jahren erfolgen, teilte das Unternehmen mit. Das zuständige Gericht (Circuit Court der Stadt St. Louis im Bundesstaat Missouri) muss der Vereinbarung noch zustimmen.
Bayer: “Vergleiche enthalten keinerlei Schuldeingeständnis”
Die geschlossenen Vergleiche dienten nur dazu, die Rechtsstreitigkeiten einzudämmen, sie enthielten keinerlei Schuldeingeständnis, heißt es von Bayer. Weltweit führende Regulierungsbehörden hätten auf Basis umfassender wissenschaftlicher Studien mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher angewendet werden könnten und nicht krebserregend seien.
Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Krebsforschungsagentur hatte Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" eingestuft. Andere Einrichtungen der WHO waren anderer Ansicht, und auch europäische Einrichtungen folgten dieser kritischen Einstufung nicht.
Entscheidung des Supreme Court als Türöffner für den Vergleich?
Die Vergleichsvereinbarungen zu Glyphosat folgten auf die Entscheidung des Supreme Court, den Fall des Klägers John Durnell zur Überprüfung anzunehmen. Dabei habe die Erwartung, dass das Gericht die Frage des Vorrangs von Bundesrecht bei Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise überprüfen könnte, die Vergleichsverhandlungen erst möglich gemacht, so Bayer in einer Mitteilung. Das Durnell-Verfahren bleibt von dem Sammelvergleich unberührt.
Bayer erwartet, dass die Vergleichsvereinbarungen eine Erhöhung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten von zuletzt 7,8 Milliarden auf dann 11,8 Milliarden Euro nach sich ziehen werden. Die Glyphosat-Verfahren machen mit 9,6 Milliarden Euro den größten Teil davon aus.
Die unmittelbare Finanzierung der Vergleiche sichert Bayer durch einen Kredit über acht Milliarden Dollar ab, eine Kapitalerhöhung ist nicht geplant. Zum Abschluss dieser Kreditlinie wurde Bayer von Linklaters mit einem Team um Dr. Urs Lewens beraten.
Bei den Vergleichsverhandlungen wurde das Inhouse-Team von Bayer um Group General Counsel Dr. Thomas Laubert von Gibson, Dunn & Crutcher unterstützt. Die Federführung des Teams, das zu den Verhandlungen in den USA, zur Corporate Governance sowie zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen in Deutschland beraten hat, lag bei Dr. Markus Nauheim und Daniel W. Nelson.
Die US-Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz war ebenfalls rechtsberatend für Bayer tätig. Der Bayer-Aufsichtsrat wurde nach LTO-Informationen von Linklaters beraten. Latham & Watkins war nach LTO-Informationen mit einem Team um den Düsseldorfer Partner Dr. Ingo Strauss für Monsanto rechtsberatend tätig.
sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Gibson Dunn & Crutcher für Bayer (deutsches Team):
Dr. Markus Nauheim (Partner, Federführung, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)
Daniel W. Nelson (Partner, Federführung, Litigation, Washington, D.C.)
Derek K. Kraft (Partner, Litigation, Washington, D.C.)
Dr. Ferdinand Fromholzer (Partner, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)
Silke Beiter (Of Counsel, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)
Johannes Reul (Associate, Corporate/Kapitalmarktrecht, München)
Inhouse-Team Bayer:
Dr. Thomas Laubert (Group General Counsel, Federführung)
Bill Dodero (General Counsel Bayer US/Head of Global Litigation)
Dr. Max Thümmel (Head of Global Litigation (Team Germany))
Dr. Stephan Semrau (Head of Corporate Law)
Verfahren vor dem Supreme Court bleibt unberührt: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59346 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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