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Rechtsstreitigkeiten um Bayers Herbizid "Roundup": US-Umwelt­be­hörde muss Gly­phosat erneut über­prüfen

20.06.2022

Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Roundup vom Chemiekonzern Monsanto (Bayer AG) mit dem Wirkstoff Glyphosat.

Der deutsche Konzern Bayer muss sich wegen angeblicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Monsanto in den USA in vielen Fällen vor Gericht verantworten. Foto: picture alliance/dpa | XAMAX.

Die US-Umweltbehörde muss die Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat erneut überprüfen. Das hat ein Berufungsgericht in San Francisco entschieden. In einem weiteren Rechtsstreit konnte Bayer jedoch einen Erfolg verbuchen.

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Bayer muss sich in den USA wegen des Unkrautvernichters Glyphosat in vielen Fällen vor Gericht verantworten. Am Freitag gab es zwei voneinander unabhängige, wichtige Entscheidungen: Eine betrifft Bayer direkt, die andere das Umweltamt der US-Regierung.

Der deutsche Chemiekonzern hat in einem Verfahren im Bundesstaat Oregon einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Damit hat Bayer die letzten vier US-Prozesse mit Klägerinnen und Klägern, die Glyphosat für Krebserkrankungen verantwortlich machen, für sich entschieden.

US-Gericht zweifelt an Analyse der US-Umweltbehörde

Ein Berufungsgericht hat die US-Umweltbehörde EPA jedoch angewiesen, die Gesundheitsrisiken von Glyphosat erneut zu überprüfen. Das Gericht stufte die Bewertung der EPA, wonach der Wirkstoff von Bayers umstrittenem Unkrautvernichter Roundup keine besondere Gefahr für Menschen darstelle, am Freitag (Ortszeit) in San Francisco als zweifelhaft ein.

Die EPA hatte das Unkrautvernichtungsmittel zuletzt 2020 überprüft und an ihrer Linie festgehalten, dass es bei korrektem Gebrauch kein Gesundheitsrisiko darstelle. Dagegen klagte unter anderem die Umweltorganisation Natural Resources Defense Council (NRDC). "Über Jahre hat die EPA sich geweigert, etwas gegen die gefährlichen Folgen dieses Pestizids für Menschen und die Umwelt zu unternehmen", teilte die Organisation am Freitag mit. Das Gericht habe klargemacht, dass es so nicht weitergehen könne.

Das zuständige Berufungsgericht störte sich in seinem Urteil besonders daran, wie die EPA begründete, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die zugrundeliegende Analyse sei "fehlerhaft" und stehe teilweise nicht im Einklang mit den Leitlinien der Behörde. Die EPA wollte sich auf Nachfrage der dpa zu der Kritik nicht äußern. Man werde die Glyphosat-Entscheidung aber überprüfen, sagte eine Sprecherin gegenüber der dpa.

Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme zuversichtlich, dass die EPA auch bei einer neuen Überprüfung keine Krebsgefahren bei Glyphosat findet. Die Umweltbehörde der US-Regierung sei bereits beim letzten Mal gewissenhaft vorgegangen und habe eine "rigorose" Auswertung wissenschaftlicher Studien der vergangenen 40 Jahre vorgenommen.

WHO stuft Roundup als "wahrscheinlich krebserregend" ein

Bayer hatte sich die Probleme um das glyphosathaltige Pflanzengift Roundup mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Übernahme des Saatgutriesen Monsanto 2018 ins Haus geholt.

Die vielen Verfahren in den USA stützen sich besonders auf eine Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Sie stufte Monsantos Unkrautvernichter 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen ein. Bayer weist dies zurück und argumentiert mit der Zustimmung vieler Aufsichtsbehörden sowie mit Studien, die belegen sollen, dass Glyphosat bei vorschriftsgemäßer Anwendung ungefährlich sei.

Die ersten drei Glyphosat-Prozesse in den USA hatte Bayer verloren. Zuletzt wendete sich das Blatt jedoch: Im Oktober 2021 gewann der Chemiekonzern erstmals einen Prozess um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters. Die Geschworenen in Los Angeles befanden, die Krebserkrankung eines Jungen sei nicht auf die Verwendung des glyphosathaltigen Pestizids Roundup zurückzuführen. Ebenfalls zugunsten von Bayer urteilten Gerichte in San Bernardino (Kalifornien) im Dezember 2021 sowie zuletzt am 10. Juni 2022 in Kansas City.

Bayer steht weiterhin "hinter der Sicherheit von Roundup"

Am Freitag gewann der Dax-Konzern damit bereits das vierte Verfahren in Folge. Die Geschworenenjury in Jackson County, Oregon, urteilte einstimmig, dass Roundup nicht für die Krebserkrankung des Klägers verantwortlich sei.

"Wir stehen weiterhin vollständig hinter der Sicherheit von Roundup", teilte Bayer mit. Der Konzern kündigte an, sich in allen künftigen Rechtskonflikten zu dem Thema "selbstbewusst" zu verteidigen.

In Kürze wird der US Supreme Court entscheiden, ob er einen Fall annimmt, in dem Bayer im Jahr 2019 einen Schuldspruch kassiert hatte. Darauf hoffen die Leverkusener. Zuletzt hatte die US-Regierung den Richterinnen und Richtern allerdings von der Annahme des Falles abgeraten. 

dpa/fkr/LTO-Redaktion

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Rechtsstreitigkeiten um Bayers Herbizid "Roundup": . In: Legal Tribune Online, 20.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48794 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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