Bayer hat wie angekündigt auch gegen das dritte US-Gerichtsurteil im Glyphosat-Rechtskonflikt Berufung eingelegt.
Die Kläger hätten bei dem Prozess keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt, dass ihr Krebs durch glyphosathaltige Unkrautvernichter verursacht wurde, teilte der Agrarchemie- und Pharmakonzern mit. Zudem wies Bayer erneut auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA hin, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.
Eine Geschworenenjury hatte Bayer im Mai 2019 zunächst zu Schadensersatz- und Strafzahlungen von rund zwei Milliarden Dollar an das an Krebs erkrankte Ehepaar Alberta und Alva Pilliod verurteilt, später war der Betrag auf 86,7 Millionen reduziert worden.
Bayer hatte sich mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 große Rechtsrisiken wegen angeblicher Krebsrisiken von dessen Unkrautvernichter Roundup ins Haus geholt. Der Konzern war zuletzt mit über 42.700 US-Klägern konfrontiert.
Die ersten drei Prozesse hatte Bayer verloren und hohe Schadenersatzurteile kassiert, allerdings will der Konzern die Schuldsprüche in Berufungsverfahren aufheben lassen. Zeitgleich laufen hinter den Kulissen auf Hochtouren Vergleichsgespräche unter der Aufsicht des US-Staranwalts Ken Feinberg, der als Vermittler zwischen Bayer und Klägern verpflichtet wurde. Alle weiteren Verfahren bislang wurden vertagt, um den Streitparteien Zeit für Verhandlungen zu verschaffen. Die meisten Analysten rechnen mit einem milliardenschweren Vergleich.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Angebliche Krebsrisiken durch Monsanto-Produkte: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40231 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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