azur-Awards 2016: Die besten Arbeit­geber für den Nach­wuchs aus­ge­zeichnet

26.02.2016

 

Osborne Clarke, Oppenhoff & Partner, CMS Hasche Sigle und Google sind die Sieger bei der diesjährigen Verleihung der azur-Awards. Der Juve-Verlag kürt diejenigen Arbeitgeber, die sich bei der Förderung junger Juristen besonders engagieren.

Die Kanzleien konnten bei der sechsten Verleihung des Preises in vier Kategorien punkten. Der Gewinner der azur100-Liste ist zum wiederholten Mal CMS Hasche Sigle. Die Kanzlei führt das Ranking bereits zum dritten Mal an. Die Jury begründet den verteidigten Spitzenplatz mit der großen Anzahl an Einstellungen, dem permanent hohen Niveau in Sachen Weiterbildung und Karriere sowie dem sehr guten Einstiegsgehalt und guten Noten des Nachwuchses.

Im Bereich Referendariat und Praktikum gewann die Kölner Kanzlei Oppenhoff & Partner. Die Jury lobte den Ausbau der kanzleiinternen Sommeruni, die in Kooperationen mit Unternehmen stattfindet, sowie die umfangreichen Seminare in der Referendarausbildung.

Osborne Clarke nahm die Auszeichnung für die Aus- und Fortbildung entgegen. Die Juve-Redaktion begründete das mit dem neuen Aus- und Weiterbildungskonzept der Sozietät. Entstanden in Kooperation mit der Bucerius Law School, decke sowohl es interne Schulungen als auch fachfremde Kurse ab.

Der Diversity-Award ging an die Rechtsabteilung des Internetriesen Google. Das Unternehmen fördere eine Diversity-Kultur bereits seit Langem und wurde für das neue Programm 'Women in Leadership' ausgezeichnet. Außerdem setze die unternehmensweite Gruppe 'Gaygler' sich für Chancengleichheit und Toleranz einsetzen, so das Urteil der Jury.

Die azur-Awards werden für großes Engagement in der Nachwuchsförderung vergeben. Die Juve-Redaktion kürt damit die Kanzleien und Rechtsabteilungen, die über das normale Maß hinaus und mit Dynamik junge Juristen in ihrer beruflichen Karriere unterstützen.

Beteiligte Kanzleien

Quelle: deb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

azur-Awards 2016: Die besten Arbeitgeber für den Nachwuchs ausgezeichnet . In: Legal Tribune Online, 26.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18606/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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