BGH deutet Zurückverweisung an: Streit um Über­nahme der Post­bank wird wohl fort­ge­setzt

20.09.2022

Nach einer Verhandlung am BGH zeichnet sich ab, dass der Rechtsstreit zwischen ehemaligen Aktionären der Postbank und der Dt. Bank neuerlich vor dem OLG Köln landen könnte. Eine Entscheidung hat das Gericht aber noch nicht verkündet.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen einstigen Anteilseignern der Deutschen Postbank und der Deutschen Bank um die angemessene Höhe eines Übernahmeangebotes könnte ein weiteres und damit drittes Mal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln verhandelt werden. Dies deutete der Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) an, der sich am Dienstag mit zwei Musterverfahren befasst hat (Az. II ZR 9/21 und II ZR 14/21).

Die Klägerinnen und Kläger der beiden Verfahren hielten Aktien der Deutschen Postbank AG. Die Deutsche Bank veröffentlichte im Oktober des Jahres 2010 ein freiwilliges Übernahmeangebot in Höhe von 25 Euro für die Anteilsscheine der Postbank, das von den Klägerinnen und Klägern auch angenommen wurde.

Im Nachgang verklagten sie die Deutsche Bank mit dem Argument, das Übernahmeangebot sei unangemessen. Sie begehren eine Ausgleichszahlung bzw. Schadensersatz wegen eines unterlassenen Pflichtangebots nach § 35 Abs. 2 WpÜG.

Nach Einschätzung des BGH beruhten zwei zugehörige Urteile des OLG (Az. 13 U 166/11 und Az.13 U 231/17) aus dem Dezember des Jahres 2020 "in einigen Punkten auf einem falschen Verständnis". Zudem gebe es noch inhaltliche Lücken. Ein erstes Urteil des OLG hatte der BGH bereits im Jahr 2014 aufgehoben (Urt. v. 29.07.14, Az. II ZR 353/12).

Als Termin für die Verkündung der Entscheidung des BGH wurde der 13. Dezember 2022 festgelegt*. 

sts/LTO-Redaktion

*aktualisiert am 21/09/2022

Zitiervorschlag

BGH deutet Zurückverweisung an: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49679 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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