Gericht zweifelt an Objektivität des Staatsanwalts: Pro­zess gegen Cum-Ex-Whist­le­b­lower Seith ein­ge­s­tellt

12.12.2024

In Deutschland gefeiert, in der Schweiz verfolgt: Der Stuttgarter Anwalt und Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith stand erneut in Zürich vor Gericht. Der Prozess fand aber ein schnelles Ende.

Der erst am vergangenen Montag gestartete Prozess gegen den Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith, dem unter anderem Wirtschaftsspionage vorgeworfen wurde, ist zu Ende. Das Obergericht des Kantons Zürich hat das Verfahren eingestellt. Der zuerst ermittelnde Staatsanwalt sei nicht unvoreingenommen gewesen, so das Gericht.

Seith hatte mit seinen Recherchen die Cum-Ex-Ermittlungen um Milliardenbetrug gegen den deutschen Staat und andere Länder vor gut zehn Jahren ins Rollen gebracht. Der Rechtsanwalt war für einen Mandanten tätig, der zuvor geschädigt wurde. Mit internen Bankdokumenten wies Seith die Schweizer Behörden auf die illegalen Geschäfte hin. 

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe

Die Schweizer Ankläger ermittelten daraufhin aber nicht gegen die beteiligte Bank J. Safra Sarasin, die in Deutschland wegen der betrügerischen Geschäfte zu Schadenersatz verurteilt worden ist, sondern gegen Seith. 

Sie warf ihm vor, durch die Übermittlung der Schweizer Dokumente an deutsche Gerichte wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben zu haben und andere zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet zu haben. Sie forderte eine mehrjährige Haftstrafe. Mit Seith waren zwei deutsche ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt

Das Bezirksgericht Zürich hatte Seith 2019 zunächst von allen schwereren Vorwürfen freigesprochen. Der Fall ging anschließend durch mehrere Instanzen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gericht zweifelt an Objektivität des Staatsanwalts: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56098 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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