Die Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung kündigt ein Delisting an und veröffentlicht das zugehörige Rückerwerbsangebot für ihre Aktien. Fieldfisher berät das Unternehmen.
2008 suchte und fand die Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung (a.a.a.) den Weg an die Frankfurter Wertpapierbörse. Der deutsche Immobilienprojektierer und Bauträger ist seitdem im Segment General Standard gelistet. Nun steht der Abschied vom Börsenparkett bevor.
Das Management strebt ein Delisting an und hat den Aktionären nach erfolgter Genehmigung durch die BaFin ein Rückerwerbsangebot in Höhe von 2,17 Euro für ihre Anteilsscheine unterbreitet. Die Frist zur Annahme endet am 19. Dezember 2022. Anschließend will das Unternehmen den Widerruf der Zulassung für den Handel ihrer Aktien beantragen.
Die a.a.a. AG wird rund um das Delisting von einem standortübergreifenden Corporate-Team der Kanzlei Fieldfisher beraten. Die Federführung liegt bei Dr. Sven Labudda und Dr. Axel Hoppe.
Das Unternehmen ist eine langjährige Mandantin der Kanzlei und wurde zuvor bereits umfassend in gesellschafts- und kapitalmarkrechtlichen Fragen, wie etwa rund um die Thematik der Hauptversammlung, beraten.
sts/LTO-Redaktion
Fieldfisher für die a.a.a. AG:
Dr. Sven Labudda (Partner, Federführung, Corporate)
Dr. Axel Hoppe (Partner, Federführung, Corporate)
Marie Marcks (Associate, Corporate)
Maximilian Franz (Associate, Corporate)
Fieldfisher: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50252 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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