White & Case hat das Unternehmen Voss & Partner erfolgreich in zwei Instanzen gegen eine Anordnung des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen vertreten. Dabei ging es um die Beseitigung von Überwachungskameras im Eingangsbereich und in den Treppenaufgängen zu den Geschäftsräumen des Bürogebäudes.
Voss & Partner, Eigentümerin und Verwalterin eines mehrgeschossigen Bürogebäudes in Oldenburg, hatte die Überwachungskameras, die zum Auslöser des Rechtsstreits wurden, im Jahr 2010 zum Schutz vor Vermögensstraftaten und Vandalismus angebracht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte mit seinem Urteil nun, dass die praktizierte Videoüberwachung durch festinstallierte sogenannte Mini-dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten Black-box-Verfahren zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen - hier zur Verhinderung von Straftaten - erforderlich und somit datenschutzrechtlich zulässig sei (Urt. v. 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13).
Entsprechend wies es die Berufung des LfD Niedersachsen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg vom März 2013 (Urt. v. 12.03.2013, Az. 1A 3850/12) zurück, durch das die Anordnung des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen zur Beseitigung der Kameras bereits in erster Instanz verworfen wurde.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
"Durch die konkrete Benennung der Anforderungen an eine datenschutzkonforme Videoüberwachung wird zudem die Rechtsunsicherheit beseitigt, welche sich aus der zum Teil sehr restriktiven und nicht immer einheitlichen Haltung der Datenschutzbehörden zu dieser Frage ergeben hatte", sagt Dr. Detlev Gabel, Partner bei White & Case, zu dem Urteil.
White & Case für Voss & Partner
Dr. Detlev Gabel, Datenschutz, Partner, Frankfurt
Daniel Hoppe-Jänisch, Prozessführung, Local Partner, Frankfurt
White & Case : . In: Legal Tribune Online, 17.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13519 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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