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Wettbewerbsrecht: Wer hat's erfunden?

18.08.2015

Eine Hand hält einen pinken Rasierer, symbolisiert Innovation im Wettbewerbsrecht und geistiges Eigentum.

© vabelle cosmetics GmbH

Das LG Frankfurt soll die Frage klären, wer damit werben darf, dass er den ersten Intimrasierer im Miniformat entwickelt hat. Es streiten sich vabelle cosmetics, die vertreten durch Brandi Klage eingereicht hat, und Procter & Gamble.

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Grund der Klage sei die fortgesetzte Falschbehauptung, Procter & Gamble (P&G) habe den ersten Rasierer im Miniformat entwickelt, schreibt vabelle cosmetics in einer Mitteilung. Tatsache sei dagegen, dass vabelle bereits 2014, und somit gut ein Jahr vor P&G, mit dem s.HAIR Intimate Razor einen besonders kleinen Intimrasierer auf den Markt gebracht habe.

P&G habe dies zwar anerkannt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Allerdings hat es der Konzern nach Ansicht von vabelle versäumt, die irreführenden Aussagen vollständig aus dem Internet zu entfernen. Nachdem sich P&G weigert, die festgesetzte Vertragsstrafe von 50.000 Euro zu begleichen, geht vabelle nun den Klageweg.

"Jeder weiß, dass nur der erste Mann auf dem Mond bekannt ist. Beim Thema Intimrasierer im Miniformat haben wir gegenüber P&G die Nase vorn. Wir erwarten, dass das Gericht P&G in die Schranken weist", sagt Oliver Gothe, Geschäftsführer der vabelle cosmetics GmbH.

Patent war auch P&G angeboten worden

Der speziell für den weiblichen Intimbereich konzipierte s.HAIR Intimate Razor ist trotz seiner marktüblichen Klingenbreite aufgrund eines ungewöhnlich gestalteten Griffs besonders klein. Der Griff basiert auf einer Entwicklung des österreichischen Erfinders Dr. Matthias Wassermann, der ihn bereits am 27.10.2005 zum Patent angemeldet hat. Das österreichische Patent wurde am 15.01.2008 erteilt und gilt in zahlreichen weiteren Ländern, darunter auch Deutschland und der Schweiz. vabelle fertigt das Produkt in Lizenz.

Dr. Kevin Kruse

Zuvor hatte Wassermann das Patent auch P&G angeboten, die aber ablehnten und später selbst einen Rasierer im Miniformat entwickelten. Anfang April 2015 brachte P&G diese Eigenentwicklung unter der Bezeichnung "Venus Embrace Snap" auf den Markt. In wettbewerbswidriger Weise wurde der Venus Embrace Snap in der begleitenden Presse- und Social Media-Kampagne als "der erste Rasierer im Handtaschenformat" und "der erste Rasierer im Miniformat" bezeichnet.

"P&G hätte wissen müssen, dass sie mit dieser Aussage falsche Angaben machen. Dies hat die Marktchancen des Produkts von vabelle massiv beeinträchtigt", sagt Dr. Kevin Kruse von Brandi Rechtsanwälte in Bielefeld, der vabelle bei der Durchsetzung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche und auch im jetzigen Klageverfahren vertritt.

Ob Procter & Gamble bereits externe Berater für das Verfahren mandatiert hat, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.

Beteiligte Kanzleien

Bran­di Rechts­an­wäl­te

Beteiligte Personen

Brandi Rechtsanwälte für vabelle cosmetics GmbH:

Dr. Kevin Kruse, Gewerblicher Rechtsschutz, Bielefeld

Quelle: ah/LTO-Redaktion

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Wettbewerbsrecht: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16640 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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