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Vergewaltigungsvorwürfe nach Oktoberfest-Party: StA erhebt Anklage gegen Ex-Lin­kla­ters-Partner

04.03.2016

Mann fasst Frau an (Symbolbild)

© paylessimages - Fotolia.com

Im Herbst 2014 soll ein Ex-Linklaters-Partner auf dem Münchner Oktoberfest eine studentische Hilfskraft vergewaltigt haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Der Steuerrechtler bestreitet alle Vorwürfe.

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Dem ehemaligen Linklaters-Partner wird nach Informationen des Landgerichts (LG) München Vergewaltigung mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen. Dies bestätigte die Pressestelle gegenüber LTO. Die Strafkammer München I entscheidet nun, ob sie die Anklage zulässt und somit das Hauptverfahren eröffnet.

Der Verteidiger des angeblichen Täters, Dr. Alexander Betz von der auf Sexualdelikte spezialisierten Münchner Strafrechtskanzlei Lucas Stevens, äußerte gegenüber dem Branchendienst Juve Bedenken, ob die Ermittlungen tatsächlich schon abgeschlossen seien. Für ihn stelle sich die Frage, "ob die Anklage so unverändert zugelassen werden könne".

Gegenüber LTO stellte der Strafverteidiger klar, dass sein Mandant den Vorwurf der Vergewaltigung bestreite. Es stehe Aussage gegen Aussage und es gebe weder Tatbeweis noch Tatzeugen. Außerdem seien nur Belastungszeugen, aber keine Entlastungszeugen gehört worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (StA) empfindet Betz daher als einseitig und nicht ausreichend sorgfältig. 

Gegen weiteren Ex-Partner läuft ein Strafbefehlsverfahren wegen Körperverletzung

Erst Wochen nach dem Oktoberfest wurden die ersten Informationen darüber veröffentlicht. Zuvor hatte der Markt sich gewundert, warum zwei erfahrene Linklaters-Partner die Kanzlei so spontan und ohne offizielle Begründung verlassen hatten. 

Anfang 2015 wurde schließlich Anzeige erstattet. Jedoch nicht vom mutmaßlichen Opfer selbst, sondern von dem anderen damaligen Linklaters-Partner. Er soll nach der angeblichen Vergewaltigung mit dem mutmaßlichen Täter in eine handgreifliche Auseinandersetzung geraten sein.

Gegen ihn wurde laut der Pressestelle der StA München I durch das Amtsgericht München ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen. Der Beschuldigte hat offenbar Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Darüber entscheidet nun das Amtsgericht München.

Linklaters hatte von einer Anzeige abgesehen, nach eigenen Angaben zum Schutz der studentischen Hilfskraft. Nach Juve-Informationen richtete die Sozietät in der Folge eine externe Beratungs- und Betreuungsstelle für Mitarbeiter ein.

Quelle: deb/LTO-Redaktion

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Vergewaltigungsvorwürfe nach Oktoberfest-Party: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18690 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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