Die Finanzierung kommunaler Krankenhäuser verstößt nicht gegen Wettbewerbs- und Beihilfenrecht. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart auf die Unterlassungsklage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V. gegen den Landkreis Calw entschieden. Menold Bezler hat den Landkreis in diesem Musterprozess vertreten.
Stefan Meßmer
Die privaten Krankenhausbetreiber hatten beantragt, dem Kreis zu untersagen, das Defizit der Kreiskliniken Calw gGmbH auszugleichen. Dies sei nach den EU-Wettbewerbsregeln als verbotene Beihilfe anzusehen.
Das Landgericht Tübingen bereits vor einem Jahr geurteilt, der Landkreis sei sogar zum Krankenhausbetrieb gesetzlich verpflichtet. Denn die Kommunen müssten im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherstellen. Staatliche Zuschüsse seien daher nach EU-Recht möglich.
Die Probleme bei der Finanzierung sind bei kommunalen Krankenhäusern überall ähnlich. Immer mehr Kreise und Städte müssen ihre defizitären Kliniken finanziell unterstützen. Insbesondere in dünn besiedelten Landkreisen fallen hohe Kosten an, damit die Entfernung zum nächsten Krankenhaus nicht zu groß wird. Der Landkreis Calw kämpfte insoweit mit Menold Bezler stellvertretend für viele Kommunen gegen die Musterklage des BDPK.
Da es sich um einen Musterprozess handelt, ist davon auszugehen, dass der BDPK gegen das Urteil des OLG Stuttgart Revision zum Bundesgerichtshof einlegen wird.
Menold Bezler für den Landkreis Calw
Dr. Stefan Meßmer, Kartell- und Beihilfenrecht, Partner, Stuttgart
Dr. Beatrice Fabry, Unternehmen der öffentlichen Hand, Partnerin, Stuttgart
Dr. Matthias Schröder, Wettbewerbsrecht, Partner, Stuttgart
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft BDPK
Dr. Matthias Aldejohann, Prozessführung, Dresden
Dr. Carsten Jennert, LL.M., Beihilfenrecht, Frankfurt
Menold Bezler: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13888 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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