Für die Kommunalen Wasserwerke Leipzig hat das Zittern ein Ende: Das höchste britische Gericht weist eine Klage der Schweizer Bank UBS ab. Es ging um eine halbe Milliarde Euro.
Ein Rechtsstreit um rund 500 Millionen Euro zwischen den Leipziger Wasserwerken (KWL) und der Schweizer Großbank UBS ist endgültig zugunsten von Leipzig entschieden. Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, wies einen Antrag von UBS ab, in dem Fall nochmals eine Berufung zuzulassen.
Der Antrag werfe "keine Rechtsfrage von allgemeiner, öffentlicher Bedeutung" auf, teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage in London mit. Mit der Entscheidung endete ein neunjähriger Rechtsstreit und es steht letztinstanzlich fest, dass die UBS keine Zahlungsansprüche gegen die KWL geltend machen darf.
Bei der Klage der UBS ging es um geplatzte Geschäfte mit Kreditversicherungen. Dafür verlangte die Bank von den kommunalen Wasserwerken eine Haftung über rund 350 Millionen Euro. Zusammen mit Zinsen, Währungsschwankungen und Prozesskosten standen für Leipzig etwa 500 Millionen Euro auf dem Spiel.
Die Wasserwerke waren mit sogenannten Collateralized Debt Obligations als Versicherer von Kreditrisiken der UBS aufgetreten. Während der Finanzkrise ab 2008 floppten die Papiere.
In den Jahren 2006 und 2007 war ein KWL-Geschäftsführer die riskanten Finanzwetten eingegangen, an allen Gremien der Wasserwerke vorbei. Er wurde deswegen später wegen Untreue und Bestechlichkeit zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Der Londoner Gerichtshof Court of Appeal wies im vorigen Oktober die Berufung der UBS gegen ein erstes Urteil aus dem Jahr 2014 zugunsten Leipzigs zurück. Der High Court of Justice hatte damals im Anschluss an eine 14 Wochen dauernde Verhandlung zu Gunsten von KWL, LBBW und Depfa entschieden. Die Schweizer Bank wollte das aber nicht akzeptieren und wandte sich an den Supreme Court.
Noerr hat KWL in der Auseinandersetzung vor deutschen und englischen Gerichten von Anfang an als Lead-Counsel beraten. Das Team um die Münchner Litigation-Partnerin Christine Volohonsky und die assoziierte Partnerin Lucy Holden war federführend tätig.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Noerr: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28033 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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