Die EU-Kommission muss ihre Arbeit im Bereich der Umweltpolitik transparenter gestalten und darf Akten nicht länger geheim halten, hat der EuGH am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte Saint-Gobain Glass Deutschland, vertreten durch Luther.
Stefan Altenschmidt
Das Industrieunternehmen Saint-Gobain Glass Deutschland, eine Tochter des französischen Baustoffkonzerns Compagnie de Saint-Gobain, hatte 2012 einen Antrag auf Offenlegung der Akten der Europäischen Kommission zum Emissionshandelssystem, dem wichtigsten Klimaschutzinstrument der EU, gestellt. Die Kommission hatte den Antrag abgelehnt und vor dem Europäischen Gericht (EuG) zunächst recht bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Antrag nun aber als rechtmäßig bewertet (Urt. v. 13.07.2017, Rs. C-60/15 P).
"Brüssel hatte sich entschieden gegen eine Öffnung gesperrt und dies mit dem besonderen Schutz der Vertraulichkeit des Verwaltungshandelns der EU-Organe begründet", sagt Luther-Partner Dr. Stefan Altenschmidt, der Saint-Gobain in dem Verfahren vertreten hat. Der EuGH hat mit seinem Urteil die Europäische Kommission zu mehr Transparenz und Offenlegung der Akten verpflichtet und das Urteil des EuG aufgehoben. "Brüssel kann sich jetzt nicht mehr darauf berufen, seine Verfahren stünden unter einem besonderen Vertraulichkeitsschutz", so Altenschmidt.
Der EuGH hat seine Entscheidung auf die völkerrechtliche Aarhus-Konvention gestützt. Danach müssen die Unterzeichner des Abkommens, zu denen auch die EU gehört, der Öffentlichkeit einen weiten und ungehinderten Zugang zu allen möglichen Arten von Umweltinformationen gewähren. Brüssel hatte hier bisher für sich einen besonderen Vertraulichkeitsschutz in Anspruch genommen. Nun haben Bürger, Umweltverbände und Unternehmen einen Rechtsanspruch auf die Offenlegung von Unterlagen und Verwaltungspapieren der EU im Bereich der Umweltpolitik.
ah/LTO-Redaktion
Luther für Saint-Gobain:
Dr. Stefan Altenschmidt, Umwelt, Planung, Regulierung, Partner, Düsseldorf
Philipp-Alexander Schütter, Umwelt, Planung, Regulierung, Senior Associate, Düsseldorf
Saint-Gobain Inhouse (Aachen):
Rainer Surberg, Rechtsabteilung der Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland
Luther: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23461 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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