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Kanzlei-Insolvenz: Bar­clays und ehe­ma­li­ge Dew­ey-Part­ner ver­glei­chen sich

01.06.2015

Im Rechtsstreit zwischen der Barclays Bank und ehemaligen Partnern von Dewey & LeBoeuf ist ein Vergleich geschlossen worden. Als Dewey 2012 Insolvenz anmelden musste, hatten 200 Partner rund 60 Millionen US-Dollar Schulden bei der Bank.

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Wie das britische Branchenmagazin The Lawyer am Montag berichtet, haben die drei Beklagten Lester Charles Landgraf, Lewis Rosenbloom und Elias Farrah kurz vor Prozessbeginn eine finanzielle Einigung mit Barclays erzielt. Das Gerichtsverfahren wird nun mit einem Beklagten, Londell McMillan, fortgesetzt. Über die Höhe des Vergleichs ist nichts bekannt geworden.

Barclays hat das Verfahren vor dem High Court angestrengt, um Geld von den Partnern der mittlerweile aufgelösten Kanzlei zurückzubekommen. Als Dewey im Mai 2012 Insolvenz anmelden musste, hatten mehr als 200 Partner bei der Bank insgesamt rund 60 Millionen Dollar an Krediten aufgenommen, um ihre Eigenbeteiligung an der Kanzlei zu finanzieren.

Barclays fordert von 50 ehemaligen Dewey-Partnern mehr als 15 Millionen Dollar zurück. Frühere Bemühungen der Dewey-Anwälte um eine außergerichtliche Einigung hatte die Bank abgelehnt.

Hat Barclays mit Dewey kooperiert?


In dem Gerichtsverfahren wird es allerdings auch um die Frage gehen, ob Barclays mit Dewey in unerlaubter Weise zusammenwirkte, um Partner dazu zu bringen, Kredite aufzunehmen, mit denen die Law Firm letztlich liquide blieb. Dabei geht es insbesondere um Kreditprogramme für Partner und die Finanzierung der Eigenkapitaleinlagen in LLPs.

Unterdessen hat in den USA der Prozess gegen drei frühere Dewey-Manager begonnen. Das Verfahren will die größte Kanzleien-Pleite der Geschichte aufrollen und Vorwürfen wegen finanziellem Fehlverhalten nachgehen. Vor Gericht stehen der frühere Dewey-Chair Steven Davis, der ehemalige Executive Director Stephen DiCarmine und der ehemalige Chief Financial Officer Joel Saunders.

Dewey & LeBoeuf ist 2007 aus der Fusion der beiden New Yorker Kanzleien Dewey Ballantine und LeBoeuf Lamb Greene & McRae hervorgegangen. Nach dem Zusammenschluss schlug die neue Megakanzlei einen aggressiven Wachstumskurs ein. Die Law Firm verpflichtete eine Reihe führender Partner konkurrierender Kanzleien, die sie mit hohen Garantie-Einkommen zum Wechsel überredete.

Allerdings wurde die neu fusionierte Kanzlei ein Jahr später gleich von der Post-Lehman-Krise getroffen und musste starke Honorareinbußen hinnehmen. Als Grund für den Zusammenbruch nannten Branchenbeobachter daher das zu schnelle Wachstum, verbunden mit hoher Verschuldung und überhöhter Bezahlung der Rainmaker. Laut Insolvenzantrag standen bei Dewey Verbindlichkeiten in Höhe von 315 Millionen Dollar Vermögenswerte von lediglich 13 Millionen gegenüber.

ah/LTO-Redaktion

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Kanzlei-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15705 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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