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Iran-Sanktionen der USA: EU aktua­li­siert Abwehr­ge­setz

18.05.2018

Einfahrt-Verboten-Schild vor dem Gebäude der EU

Andrey Kuzmin  - stock.adobe.com

Zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran aktualisiert die EU ihr Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen. Es werden diejenigen Sanktionen hinzugefügt, die Präsident Trump nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Abkommen wieder einführt.

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Wie die EU-Kommission am Freitag mitteilte, wurden die formalen Schritte eingeleitet, das sogenannte Blocking Statute entsprechend zu ergänzen. Über das Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen ermuntert werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.

Hintergrund der Pläne ist die Tatsache, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Den Verlautbarungen des US-Finanzministeriums war u.a. zu entnehmen, dass Handelsbeziehungen zwischen ausländischen Firmen und dem Iran in der Automobilwirtschaft, dem Energiesektor und der (Luft-) Schifffahrt sanktioniert werden sollen. Davon wäre auch die deutsche Industrie und Finanzwirtschaft stark betroffen.

Der Iran befürchtet, durch die Wiedereinführen der Sanktionen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über den Atomdeal versprochen bekommen hatte. Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb weniger Wochen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen halten. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen bauen zu können.

Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, ist bislang jedoch unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag am Rande eines EU-Spitzentreffens in Sofia gesagt, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar.

Das Abwehrgesetz war bereits 1996 im Streit um Sanktionen gegen Kuba, den Iran und Libyen erlassen worden. Es wurde aber noch nicht angewendet, da der Sanktionsstreit damals beigelegt werden konnte.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Iran-Sanktionen der USA: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28707 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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