Die Technische Universität Darmstadt hat mit Unterstützung von Hogan Lovells vor dem EuGH eine Grundsatzentscheidung zur Frage erreicht, wie umfassend Bibliotheken ihre elektronischen Angebote ausgestalten dürfen. Im Ergebnis entschieden die Luxemburger Richter zugunsten der Bibliotheken. Diese werden das elektronische Angebot innerhalb ihrer Räume künftig ausweiten können.
Hintergrund der Entscheidung vom 11. September ist ein vom Bundesgerichtshof (BGH) initiiertes Vorabentscheidungsverfahren. Karlsruhe hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) insgesamt drei Fragen zur Auslegung des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 vorgelegt.
Die Vorschrift erlaubt es den Mitgliedstaaten, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen Sonderrechte bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke einzuräumen. Insbesondere Studierenden und Wissenschaftlern soll der Zugang zu Informationen erleichtert werden, auch unter Verwendung elektronischer Medien.
Ausgangspunkt ist ein Rechtsstreit zwischen der Technischen Universität (TU) Darmstadt und dem Verlag Eugen Ulmer. Die Bibliothek der TU hatte eine vom Verlag veröffentlichte "Einführung in die neure Geschichte" aus ihrem Bestand digitalisiert und an elektronischen Leseplätzen bereitgestellt. Bibliotheknutzer konnten dabei sogar beliebige Seiten ausdrucken oder auf einem USB-Stick abspeichern. Der Verlag sah darin einen klaren Urheberrechtsverstoß, zumal der Verlag der Universität angeboten hatte, die von ihm publizierten Lehrbücher als elektronische Bücher ("E-Books") zu erwerben und zu nutzen. Das hatte die Universität jedoch abgelehnt.
Hogan Lovells vertritt in dem Verfahren die TU Darmstadt. Welche Kanzlei den Eugen Ulmer Verlag vertritt, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.
Hogan Lovells für TU Darmstadt
Dr. Nils Rauer, IP, Partner, Frankfurt
Diana Ettig, IP, Associate, Frankfurt
Hogan Lovells: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13172 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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