Die Birkenstock Group hat, vertreten von Hogan Lovells, vor dem BAG einen Sieg im Streit um Urlaubsregelungen gewonnen. Das Konzernunternehmen RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH gewährt Produktionsmitarbeitern ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Urlaub pro Jahr. Einige jüngere Arbeitnehmer sahen dies als Altersdiskriminierung, weil sie zwei Tage weniger erhalten.
Tim Wybitul
Die zwei Tage Zusatzurlaub für ältere Beschäftigte bewerteten die Kläger als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG). Daher forderten sie ebenfalls 36 Tage Urlaub und mindestens 2.000 Euro Entschädigung, weil sie sich durch die Urlaubsregelung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen.
Birkenstock vertritt den Standpunkt, dass man den älteren Arbeitnehmern den angegriffenen Zusatzurlaub gewähre, damit sie sich von der Produktionsarbeit angemessen erholen können. Die Regelung solle ältere Arbeitnehmer vor übermäßiger körperlicher Belastung schützen und nicht Mitarbeiter unter 58 Lebensjahren benachteiligen.
Sowohl das Arbeitsgericht Koblenz als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz folgten der Argumentation von Hogan Lovells, die von der Birkenstock Group mandatiert worden war.
Beide Vorinstanzen beurteilen die Urlaubsregelung als zulässig. Auch das Bundesarbeitsgericht gab Birkenstock Recht. Die in Frage stehende Regelung diene in legitimer Weise der Sicherstellung des Schutzes älterer Arbeitnehmer. Auch die geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigungen wiesen die Richter ab (Urt. v. 21.10.2014, Az. 9 AZR 956/12).
Hogan Lovells für Birkenstock
Tim Wybitul, Federführung, Arbeitsrecht, Of Counsel, Frankfurt
Dr. Wolf-Tassilo Böhm, Arbeitsrecht, Frankfurt
Hogan Lovells: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13557 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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