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Freshfields Bruckhaus Deringer: Umplat­zie­rung der Prokon-Anleihe

16.06.2017

Prof. Dr. Christoph H. Seibt

Christoph H. Seibt

Prokon hat knapp 90 Millionen Euro Schuldverschreibungen bei institutionellen Investoren platziert. Die Transaktion ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Insolvenzplans von Prokon. Freshfields beriet rechtlich.

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Insgesamt wurden Schuldverschreibungen im Umfang von 89,9 Millionen Euro mittels eines Privatplatzierungsverfahrens bei in- und ausländischen institutionellen Investoren platziert. Es handelt sich dabei um einen Teil der börsennotierten und besicherten 500-Millionen-Anleihe der Prokon Regenerative Energien eG, die nicht von erwerbsberechtigten ehemaligen Genussrechtsgläubigern erworben wurden.

Die Schuldverschreibungen mussten gemäß Insolvenzplan verkauft werden. Wie Prokon mitteilt, wurden sie zu einem Preis von 65 Prozent des Nennbetrags platziert. Der Erlös abzüglich Verwertungskosten wird an die ehemaligen Genussrechtsgläubiger, die ihr Erwerbsrecht nicht ausgeübt hatten, ausgezahlt. Prokon selbst fließt kein Erlös zu. Nach Abschluss der Transaktion wird das Unternehmen rund 30 Millionen Euro Schuldverschreibungen der voll valutierten Anleihe halten.

Die Insolvenz der Prokon im Jahr 2014 schlug hohe Wellen, denn die Gesellschaft hatte zur Finanzierung ihrer Windenergie-Projekte ab 2007 Genussrechte ausgegeben. Den rund 75.000 privaten Anlegern, die Genussrechte im Wert von 1,4 Milliarden Euro erworben hatten, drohte ein Totalverlust. Der Bundestag verabschiedete – auch als Reaktion auf die Prokon-Pleite - neue Regeln für einen besseren Schutz von privaten Anlegern.

Das Insolvenzverfahren endete im Juli 2015 mit der Umwandlung der GmbH in eine Genossenschaft. Die Genussrechtsinhaber wurden zu Genossenschaftsmitgliedern und konnten einen Teil ihrer Forderungen in Mitgliedsrechte an der Genossenschaft umwandeln. Zudem erhielten sie das Recht, Prokon-Anleihen zu einem bestimmten Zinssatz zu erwerben.

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Konsortialbanken bei der Umplatzierung mit einem Team um Prof. Dr. Christoph H. Seibt beraten. Weitere Rechtsberater der Transaktion waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Personen

Freshfields Bruckhaus Deringer für die Banken:

Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Gesellschaftsrecht/M&A, Hamburg

Dr. Simon Schwarz, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Roland Schmidtbleicher, Bank- und Finanzrecht

Dr. Andreas Thümmler, Bank- und Finanzrecht

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Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23202 (abgerufen am: 13.07.2026 )

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