Das OLG Stuttgart hat die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Celesio AG und McKesson genehmigt. Damit ist ein Schlusspunkt unter die umstrittene Übernahme des Stuttgarter Pharmagroßhändlers durch den US-Konkurrenten gesetzt. Freshfields Bruckhaus Deringer hat Celesio dabei beraten.
Thomas Bücker
Die Übernahme von Celesio durch McKesson wurde im Oktober 2013 erstmals angekündigt, sie gelang jedoch erst Anfang 2014 über eine zuvor durchgeführte Anteilserhöhung des Verkäufers Haniel.
Die Hauptversammlung der Celesio AG hatte dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 15. Juli 2014 zugestimmt. Hedgefonds haben jedoch eine Anfechtungsklage gegen den Zustimmungsbeschluss erhoben, und Celesio leitete ein Freigabeverfahren ein, welches durch Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vom 2. Dezember 2014 zugunsten von Celesio entschieden wurde. Der Vertrag wurde am selben Tag in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.
Freshfields Bruckhaus Deringer hat für Celesio die Freigabe der Transaktion durch das OLG Stuttgart erwirkt und das Unternehmen auch bei dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit McKesson beraten.
Freshfields Bruckhaus Deringer für Celesio
Dr. Thomas Bücker, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt
Dr. Andreas Fabritius, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt
Dr. Felix Dette, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt
Dr. Sabrina Kulenkamp, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt
Dr. Anna Schwarz, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt
Prof. Dr. Christian Duve, Konfliktlösung
Dr. Juliane Angermann, Konfliktlösung
Freshfields Bruckhaus Deringer : . In: Legal Tribune Online, 11.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14084 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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