Freshfields Bruckhaus Deringer : McKesson kann Celesio übernehmen

11.12.2014

Das OLG Stuttgart hat die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Celesio AG und McKesson genehmigt. Damit ist ein Schlusspunkt unter die umstrittene Übernahme des Stuttgarter Pharmagroßhändlers durch den US-Konkurrenten gesetzt. Freshfields Bruckhaus Deringer hat Celesio dabei beraten.

Thomas Bücker

Die Übernahme von Celesio durch McKesson wurde im Oktober 2013 erstmals angekündigt, sie gelang jedoch erst Anfang 2014 über eine zuvor durchgeführte Anteilserhöhung des Verkäufers Haniel.

Die Hauptversammlung der Celesio AG hatte dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 15. Juli 2014 zugestimmt. Hedgefonds haben jedoch eine Anfechtungsklage gegen den Zustimmungsbeschluss erhoben, und Celesio leitete ein Freigabeverfahren ein, welches durch Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vom 2. Dezember 2014 zugunsten von Celesio entschieden wurde. Der Vertrag wurde am selben Tag in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Freshfields Bruckhaus Deringer hat für Celesio die Freigabe der Transaktion durch das OLG Stuttgart erwirkt und das Unternehmen auch bei dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit McKesson beraten.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Freshfields Bruckhaus Deringer für Celesio

Dr. Thomas Bücker, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt

Dr. Andreas Fabritius, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt

Dr. Felix Dette, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt

Dr. Sabrina Kulenkamp, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt

Dr. Anna Schwarz, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt

Prof. Dr. Christian Duve, Konfliktlösung

Dr. Juliane Angermann, Konfliktlösung

Quelle: LTO-Redaktion/Freshfields Bruckhaus Deringer

Zitiervorschlag

Freshfields Bruckhaus Deringer : . In: Legal Tribune Online, 11.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14084 (abgerufen am: 13.12.2024 )

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