Freshfields Bruckhaus Deringer hat die im Prime Standard der Frankfurter Börse notierte Mologen AG bei der Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital um 33 Prozent mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre und anschließendem internationalen Private Placement beraten.

Christoph H. Seibt
Der englischsprachige Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot in Deutschland und Luxemburg wurde am 31. März 2015 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt.
Sämtliche neuen Aktien konnten in der bis zum 22. April 2015 dauernden Bezugs- und anschließender Platzierungsphase bei bestehenden Aktionären und neuen Investoren platziert werden. Der erzielte Emissionserlös beläuft sich auf rund 28,3 Millionen Euro.
Freshfields Bruckhaus Deringer begleitete den gesamten Prozess einschließlich Wertpapierprospekt und Platzierungsverfahren als rechtlicher Berater der Gesellschaft. Zudem berät Freshfields die Mologen AG laufend in gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, auch bei einer im Februar 2014 durchgeführten Kapitalerhöhung im Umfang von rund 15,7 Millionen Euro.
Die Mologen AG ist ein Biotechnologieunternehmen, das in den Gebieten der DNA-Medizin und der zellbasierten Therapien tätig ist.
Freshfields Bruckhaus Deringer für Mologen AG
Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Hamburg
Mark Strauch, US-Recht, Frankfurt
Dr. habil. Simon Schwarz, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Hamburg
Dr. Christian Bochmann, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Hamburg
Jan Wildhirth, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Hamburg
Dr. Julian Schulze De la Cruz, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Sharon Doku, US-Recht, Frankfurt
Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15360 (abgerufen am: 07.02.2025 )
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