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Freshfields Bruckhaus Deringer: Bund wehrt Klagen gegen Maut-Erhöhung ab

06.10.2014

Das VG Köln hat drei Musterklagen von Speditionsunternehmen gegen die Erhöhung der LKW-Maut von 2009 abgewiesen. Freshfields Bruckhaus Deringer hat die beklagte Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr, in dem Verfahren vertreten. 

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Frank Montag

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht (VG) Köln aus, dass die deutschen Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu. Auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt, sondern deren Berechnung sei transparent und nachvollziehbar.

Schließlich konnte das Gericht auch keine anderen Kalkulations- und Methodenfehler feststellen, so dass die Klägerinnen verpflichtet sind, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.

Geklagt hatten drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden. Der BGL will gegen die Urteile Berufung einlegen.

Freshfields Bruckhaus Deringer war mit einem Team aus Europa- und Öffentlichrechtlern für den Bund tätig. Die Kanzlei ist regelmäßige Beraterin von Ministerium und Bundesbehörden.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Freshfields Bruckhaus Deringer für Bundesrepublik Deutschland

Dr. Frank Montag, Europarecht, Brüssel

Dr. Thomas Wilson, Europarecht, Brüssel

Dr. Juliane Hilf, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln

Matthias Schleifenbaum, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln

Quelle: Freshfields Bruckhaus Deringer

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Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13397 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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