Freshfields Bruckhaus Deringer hat den Bundesverband deutscher Banken e.V. bei der Rettung der Düsseldorfer Hypothekenbank Aktiengesellschaft beraten. Nach Medienberichten handelt es sich um die größte Bankenpleite seit der Finanzkrise, die der Bankensektor verkraften muss.
Die DüsselHyp gehört zu den Gläubigern der "Bad Bank" der Hypo Group Alpe Adria, der Heta Asset Resolution AG. Diese hatte angekündigt, die Rückzahlung ausstehender Anleihen bis Ende Mai 2016 auszusetzen. Dadurch war die DüsselHyp unter Druck geraten.
Medienberichten zufolge hätte der bisherige Düsselhyp-Eigentümer, der US-Finanzinvestor Lone Star, rund 100 Millionen Euro zuschießen müssen, um die Schieflage zu beseitigen. Dazu soll Lone Star nicht bereit gewesen sein. Die DüsselHyp gilt mit einer Bilanzsumme von rund elf Milliarden Euro nicht als systemrelevant. Auf eine Abwicklung wollte es der Bundesverband Deutscher Banken aber wohl nicht ankommen lassen.
Der Einlagensicherungsfonds ESF hat daher zunächst eine Garantie für die Heta-Anleihen der DüsselHyp abgegeben und sich durch Lonestar eine Call Option auf die Aktien einräumen lassen, die in Kürze ausgeübt werden soll. Die Übernahme des Instituts durch den ESF steht unter einem kartellrechtlichen Genehmigungsvorbehalt.
Freshfields Bruckhaus Deringer für Bundesverband deutscher Banken e.V.
Dr. Wessel Heukamp, Gesellschaftsrecht/M&A, München
Peter Haberrecker, Gesellschaftsrecht/M&A, München
Laura Greimel, Gesellschaftsrecht/M&A, München
Wilfried Schaefer, Steuerrecht, München
Andre Happel, Steuerrecht, München
Dr. Alexander Glos, Bankaufsichtsrecht, München
Dr. Anselm Lenhard, Bank- und Finanzrecht, München
Alexander Pospischil, Bank- und Finanzrecht, München
Dr. Frank Röhling, Kartellrecht, Berlin
Bertrand Guerin, Kartellrecht, Berlin
Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15023 (abgerufen am: 26.01.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag