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Bird & Bird / Rechtsabteilung ProSiebenSat.1 Digital : ProSiebenSat.1 Digital auch vor dem BVerwG erfolgreich

25.08.2014

Das BVerwG hat die Nichtzulassungsbeschwerde der bayerischen Landesmedienanstalt gegen ein jugendschutzrechtliches Grundsatzurteil des BayVGH zurückgewiesen. Das Gericht hatte einen Bescheid der Medienaufsicht vollständig aufgehoben, mit dem über 1.400 Teletextseiten der ProSiebenSat.1 Digital beanstandet und untersagt worden waren. Bird & Bird war für das Unternehmen in dem Verfahren tätig.

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Michael Stulz-Herrnstadt

Mit der nun rechtskräftigen Entscheidung hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) zu grundlegenden Fragen des 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags Stellung genommen und hier die grundrechtlichen Positionen der Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter gestärkt (Urt. v. 19.09. 2013, Az. 7 BV 13.196).

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die gegen diese Entscheidung von der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) eingelegte Beschwerde nun als unbegründet zurückgewiesen. Dabei bestätigte das BVerwG die Bedeutung des vom BayVGH in Ansatz gebrachten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dieser Grundsatz ist auch nach Auffassung des BVerwG nicht nur bei der jugendschutzrechtlichen Aufsichtsmaßnahme der Untersagung, sondern stets auch bei der Beanstandung zu beachten - und dies schon unmittelbar aus Verfassungsgründen.

Zugleich ist die BLM mit dem Versuch gescheitert, das Urteil des BayVGH vom BVerwG für unwirksam erklären zu lassen. Sie hatte während des bereits laufenden Verfahrens beim BVerwG ihren streitgegenständlichen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid aufgehoben und war der Ansicht, dass das BVerwG nun nicht mehr in der Sache entscheiden und die vorausgegangenen Urteile für unwirksam erklären müsste, insbesondere soweit sich die ProSiebenSat.1 Digital weigere eine Erledigungserklärung abzugeben.  Da jedoch die ProSiebenSat.1 Digital GmbH die prozessuale Erledigungserklärung nicht abgab, blieb dieses Vorgehen ohne Erfolg.

Die ProSiebenSat.1 Digital GmbH ließ sich in den Verfahren von einem Bird&Bird-Team um Dr. Michael Stulz-Herrnstadt vertreten. Auch die Rechtsabteilung der Muttergesellschaft ProSiebenSat.1 Media AG war in die Prozesse involviert.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Bird & Bird für ProSiebenSat.1 Digital GmbH

Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Federführung, Regulierung/Öffentliches Recht, Partner, Hamburg

Dr. Stefan Engels, Werberegulierung, Partner, Hamburg

Judith Hoffmann, Öffentliches Recht/Medien, Associate, Hamburg

Christoph Engelmann, Öffentliches Recht/Medien, Associate, Hamburg

 

Rechtsabteilung ProSiebenSat.1 Media AG

Jürgen Harling, Head of Legal Affairs Media Law

Quelle: Bird & Bird

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Bird & Bird / Rechtsabteilung ProSiebenSat.1 Digital : . In: Legal Tribune Online, 25.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12980 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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