Der Kopfhörerhersteller Zound Industries hat sich mit dem Discounter Lidl und dessen Lieferanten in zwei Fällen wegen des Vertriebs nachgeahmter Kopfhörer verglichen. Bardehle Pagenberg und Preu Bohlig vertraten die Unternehmen.
Bardehle-Pagenberg-Mandantin Zound Industries produziert und vertreibt Kopfhörer in über 90 Ländern, darunter auch Deutschland. Seit 2012 kämpft das Unternehmen gegen mehrere Wettbewerber, die Nachahmungen der original "Urbanears Plattan" auf dem deutschen Markt anbieten.
Zound Industries mahnte zunächst die Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG ab, den Vertrieb von Nachahmungen über das Internet zu unterlassen. Auf dieses Schreiben hin meldete sich aber nicht Lidl, sondern der Lieferant des beanstandeten Produkts, die Targa GmbH, und zeigte Bereitschaft, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Targa wurde von der Kanzlei Fritz Patent- & Rechtsanwälte aus Arnsberg vertreten.
Während Targa sich dazu verpflichtete, den Vertrieb der Kopfhörer einzustellen und Zound Industries eine fünfstellige Summe zur pauschalen Schadensabgeltung zu zahlen, weigerte sich Lidl, eine solche Vereinbarung zu treffen. Aufgrund dieser ablehnenden Haltung erwirkte Zound Industries eine einstweilige Verfügung (ex parte) vor dem Landgericht (LG) Köln (Az. 84 O 105/14). Lidl akzeptierte die Verfügung als endgültige und rechtlich verbindliche Lösung des Rechtsstreits.
Nur wenige Wochen später stellte Zound Industries jedoch fest, dass Lidl erneut eine andere, weitgehend ähnliche – und augenscheinlich erneut rechtsverletzende – Nachahmung der "Urbanears Plattan" in seinen Filialen und über das Internet anbot.
Vergleich nach mündlicher Verhandlung
Nachdem ein Ordnungsmittelantrag wegen des Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung keinen Erfolg hatte, machte Zound Industries seine Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen die Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG (verantwortlich für das Online-Angebot von Lidl), die Lidl Dienstleistung GmbH & Co KG (verantwortlich für das Angebot in den Filialen) und den Lieferanten, die Hoyer Handel GmbH, in einer Hauptsacheklage vor dem Landgericht (LG) Hamburg geltend (Az. 327 O 475/14).
Nach Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht erklärten sich Lidl und Hoyer – vertreten durch Preu Bohlig - in der mündlichen Verhandlung bereit, den Rechtsstreit im Vergleichswege beizulegen. Zusätzlich zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichteten sich Lidl und Hoyer zur Übernahme der Verfahrenskosten und Zahlung einer Ausgleichspauschale an Zound Industries.
Bardehle Pagenberg für Zound Industries International AB:
Dr. Henning Hartwig, Partner, München
Adrian Kleinheyer, München
Preu Bohlig & Partner für Lidl und Hoyer Handel GmbH:
Dr. Detlef von Schultz, Hamburg
Fritz Patent- & Rechtsanwälte für Targa GmbH:
Marco Hoffmann, Arnsberg
Bardehle / Preu Bohlig / Fritz Patent- & Rechtsanwälte: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16059 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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