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Arcandor-Insolvenz: Straf­pro­zess gegen Mid­del­hoff soll ein­ge­s­tellt werden

20.06.2017

Der Mann in Anzug diskutiert am World Economic Forum über Herausforderungen, die zur Arcandor-Insolvenz und einem bevorstehenden Prozess führen.

(c) Wikimedia Commons, User: World Economic Forum, Bildquelle, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Das Verfahren gegen Thomas Middelhoff und sechs ehemalige Arcandor-Aufsichtsratsmitglieder endet schneller als erwartet. Middelhoff kann voraussichtlich noch in dieser Woche die Anklagebank verlassen.

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Dem früheren Top-Manager Thomas Middelhoff bleibt eine weitere Verurteilung wegen seines Verhaltens als Vorstandsvorsitzender des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor wohl erspart. Das Verfahren wegen Anstiftung zur Untreue gegen den Manager soll am Mittwoch eingestellt werden, teilte ein Sprecher des Landgericht (LG) Essen mit. Der Schritt sei das Ergebnis eines Rechtsgesprächs zwischen der Kammer, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Zuvor hatten das Handelsblatt und die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Arcandor-Chef im Essener Verfahren vorgeworfen, die Aufsichtsräte des Unternehmens zur Untreue angestiftet zu haben, als es um seine Abfindung ging. Der Manager hatte noch wenige Monate vor der Insolvenz des Konzerns eine Erfolgsprämie von 2,3 Millionen Euro erhalten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er keinen Anspruch auf das Geld. Sechs an der Entscheidung beteiligten Aufsichtsräten legte die Staatsanwaltschaft deshalb Untreue zur Last.

Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO

Das Verfahren gegen Middelhoff, der die Vorwürfe stets bestritt, soll nach Angaben des Justizsprechers nach § 154 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt werden. Er ermöglicht es, Verfahren zu beenden, wenn der Angeklagte schon wegen einer anderen Tat rechtskräftig verurteilt wurde und die zu erwartende weitere Strafe demgegenüber nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Mit einem Schuldeingeständnis ist die Verfahrenseinstellung nicht verbunden.

Middelhoff war bereits 2014 vom LG Essen unter anderem wegen Veruntreuung von Firmengeldern bei Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Vor gut einem Jahr trat er die Haft an. Middelhoff verbüßt die Strafe im offenen Vollzug und arbeitet tagsüber als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld.

Auch die Verfahren gegen die mitangeklagten Aufsichtsratsmitglieder sollen nach Angaben des Gerichtssprechers voraussichtlich eingestellt werden - teils gegen Geldauflagen, teils wegen geringer Schuld auch ohne Auflagen. Allerdings soll dies erst in den nächsten Wochen geschehen.

Das plötzliche Ende des Verfahrens kommt überraschend. Ursprünglich waren für den Prozess, der im Mai begonnen hatte, insgesamt 34 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember 2017 vorgesehen.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Arcandor-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23229 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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