Das Ende des Wirecard-Strafprozesses kommt näher und alles andere als eine Verurteilung von Markus Braun wäre eine große Überraschung. Dessen These zum Drittpartnergeschäft bezeichnet der Vorsitzende Richter als “nicht schlüssig”.
Im Münchner Wirecard-Strafprozess (Az. 4 KLs 402 Js 108194/22) rückt eine hohe Haftstrafe für den früheren Vorstandschef des Unternehmens, Markus Braun, immer näher. Die Richterinnen und Richter der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts München I haben die von Braun vertretene Opferthese am Montag als "Spekulation" eingeordnet.
Zu all dem habe sich trotz umfangreicher Ermittlungen nichts ergeben, so der Vorsitzende Richter Markus Födisch. Außerdem müssen Braun und seine Mitangeklagten im Falle einer Verurteilung den Einzug von Taterträgen fürchten.
Laut Anklage sollen Braun und Komplizen über Jahre hinweg frei erfundene Milliardenumsätze, die auf angeblichen Geschäften mit sogenannten Drittpartnern in Dubai, Singapur und den Philippinen fußen, in den Wirecard-Bilanzen verbucht haben. Die Drittpartner waren Unternehmen, die für Wirecard Kreditkartenzahlungen in asiatischen Ländern abwickelten. Für die Existenz dieses Drittpartnergeschäfts hätten sich "keinerlei Anhaltspunkte ergeben", sagte Födisch.
Gericht erklärt Brauns Thesen für nicht schlüssig
Braun hat mehrfach seine Unschuld beteuert. Nach Darstellung des österreichischen Managers waren die Drittpartnergeschäfte existent. Die hohen Gewinne sollen demnach von den wahren Tätern um den 2020 abgetauchten Ex-Vertriebsvorstand Jan Marsalek – ohne Wissen des Vorstandschefs – abgezweigt worden sein. Födisch zufolge gibt es jedoch auch für eine Veruntreuung (§ 266 Strafgesetzbuch (StGB)) keine Hinweise. Der Richter sprach stattdessen von einer "fehlenden Schlüssigkeit der These an sich". Braun sitzt seit Juli 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der im Dezember 2022 eröffnete Prozess ist in der Schlussphase. Födisch erteilte den drei Angeklagten förmliche Hinweise, dass die Kammer im Falle einer Verurteilung auch den Tatertrag einziehen könnte (§ 73 StGB). Im Falle Brauns sind das knapp 39 Millionen Euro, der Großteil davon war bei Brauns persönlicher Beteiligungsgesellschaft verbucht. Beim Kronzeugen Oliver Bellenhaus, der die Anklage in den wesentlichen Punkten bestätigt hat, geht es um gut sechs Millionen Euro. Dritter Angeklagter ist der frühere Chefbuchhalter Stephan von Erffa, auf den eine Einziehung von über 600.000 Euro zukommen könnte.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Deutliche Worte zu Erklärungen von Ex-CEO Markus Braun: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60876 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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