Sollte man kennen: 13 wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2025

von Tanja Podolski

28.12.2025

8/13 Keine Rentenpunkte für Pflege der französischen Schwiegereltern

Wer privat – nicht gewerbsmäßig – in Deutschland seine Angehörigen pflegt, kann dafür Rentenpunkte erhalten. Das gilt aber nur für die Pflege von Personen, die selbst Mitglied der sozialen Pflegeversicherung sind, entschied der 10. Senat (Urt. v. 11.12.2025, Az. B 10/12 R 4/23 R). Nur dann sehe das Gesetz eine Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse vor. Denn die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die pflegenden Personen sei eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung an ihre Versicherten – also die Gepflegten. Wer da aber nicht einzahlt, bekommt auch nicht die Leistung. 

Für die Versicherung und speziell für Sozialleistungen in Geld für seinen nicht erwerbsmäßig tätigen Pfleger bleibe allein sein Heimatstaat zuständig, so der Senat. Das BSG stellte in der Entscheidung klar, dass der deutsche Gesetzgeber ohne Gleichheitsverstoß an die europarechtliche Zuständigkeitsverteilung für Sozialleistungen anknüpfen dürfe. 

In dem Fall pflegt der Kläger in Deutschland seine ausschließlich in Frankreich versicherten Schwiegereltern. Die beigeladene Pflegekasse hatte die Zahlung abgelehnt, ebenso wie die beklagte Deutsche Rentenversicherung die Feststellung seiner Rentenversicherungspflicht. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58921 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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