5/13 Unfallversicherung bei Sturz von Kliniktoilette
Es geht um eine Frau, die in der Schlaganfallstation eines Krankenhauses stationär behandelt wurde, sie war halbseitig gelähmt. Dort begleitete ein Pfleger sie noch ins Badezimmer, ließ sie aber für den Toilettengang allein. Die Frau stürzte. Der Zweite Senat des BSG wollte in dem Fall – anders als die Vorinstanzen – den Unfallversicherungsschutz nicht ausschließen (Urt. v. 17.06.2025, Az. B 2 U 6/23 R).
Zwar sei ein Toilettengang grundsätzlich der privaten Sphäre zuzurechnen. Unfallversicherungsschutz könne aber bestehen, wenn die Verletzung infolge einer krankenhaustypischen Gefahr oder unzureichender Sicherungsmaßnahmen eingetreten ist. Den entsprechenden Sachverhalt muss nun das LSG Berlin-Brandenburg noch ermitteln (Az. L 21 U 25/21).
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58921 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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