Sollte man kennen: 13 wich­tige BSG-Ent­schei­dungen 2025

von Tanja Podolski

28.12.2025

12/13 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld zählen für Beitragshöhe

Der steuerpflichtige Anteil an Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern für kommunale Mandatstätigkeit sind bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (Urt. v. 10. 12.2025, Az. B 6a/12 KR 12/24 R). Diese Entschädigungen seien einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus "sonstiger selbstständiger Arbeit" und damit Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 Abs. 1 SGB IV.  

Dass die Mandatstätigkeit keine selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist und ehrenamtlich ausgeübt wird, sei dabei unerheblich, so der Senat. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei es nämlich ausreichend für die Einstufung als selbstständige Tätigkeit, dass die Gewinnerzielungsabsicht ein Nebenzweck ist. Daran knüpfte das Sozialrecht an.  

Zudem gehe es bei den gezahlten Geldern nicht um die Kompensation von Mehraufwendungen oder dem Ersatz von Auslagen – dafür gebe es den Steuerfreibetrag. Es gehe vielmehr um den Ersatz für Zeit und Arbeitsleistung und diene damit der Deckung des Lebensunterhalts. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58921 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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