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Sollte man kennen: Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

von Dr. Markus Sehl

01.01.2026

Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft".

Auch in seinem 75. Jubiläumsjahr hatte der BGH unter seiner Präsidentin Bettina Limperg wieder einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod

Vom "Hausdrama-Fall" über Beschaffenheitsvereinbarungen beim Gebrauchtwagenkauf bis zur erzwungenen Smartphone-Entsperrung: Der BGH hat auch 2025 wichtige Entscheidungen gefällt, von denen man gehört haben sollte.

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Bei wohl keinem anderen Gericht bildet sich die Breite des Rechtsalltags so ab wie beim Bundesgerichtshof (BGH). Von spektakulären und prominenten Einzelfällen bis zu grundsätzlichen Rechtsfortbildungen. Umso schwerer fällt Jahr für Jahr eine Auswahl der wichtigsten Entscheidungen des BGH. Man hat die Qual der Wahl: Verbraucherschutz, Gesellschaftsrecht, Strafrecht.

Neben seiner Rechtsprechung war das Jahr 2025 ein besonderes für den BGH, hat er doch seinen 75. Geburtstag gefeiert. Allemal Anlass genug für ein paar grundsätzliche Beobachtungen zu seiner Entwicklung über die Jahrzehnte hinweg.

Mit seinen 13 Zivil-, und sechs Strafsenaten und über 150 Richterinnen und Richtern ist er der Motor der Rechtsprechung an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Zahlen untermauern das. Als Revisionsgericht entschied er nach eigenen Angaben zuletzt über 5.867 zivilrechtliche Fälle vom Miet- bis zum Kartellrecht und 4.114 Strafsachen. Während die Eingänge bei Zivilsachen 2024 um 20 Prozent zurückgingen, nahmen die strafrechtlichen Fälle um 17 Prozent zu.

Rechtzeitig zum Gründungsjubiläum legten Historiker eine Aufarbeitung der Anfangsjahre des BGH vor. Sie werteten Akten aus, die sie zum Teil noch im Gerichtskeller in Karlsruhe fanden, und konnten so auch Einblicke jenseits des Beratungsgeheimnisses gewinnen. Die BGH-Rechtsprechung sei nicht mit NS-Gedankengut belastet gewesen, eine Aufarbeitung sei am Anfang aber auch nicht gelungen. Für die Anfangsjahre nach 1950 fanden die Historiker in einigen Rechtsgebieten wie zum Persönlichkeitsrecht erstaunlich progressive und innovative Züge, in anderen Bereichen konservative und autoritäre Tendenzen.

Seite 1/10
  • Seite 1:

    75 Jahre Bundesgerichtshof

  • Seite 2:

    1/9 Beschaffenheitsvereinbarung beim (Oldtimer-)Autokauf

  • Seite 3:

    2/9 Zwangsweise Fingerauflegen zur Smartphone-Entsperrung rechtmäßig

  • Seite 4:

    3/9 Fünfmal höhere Anwaltsgebühr als die gesetzliche ist unangemessen

  • Seite 5:

    4/9 Wann die Anwaltsfortbildung einer Zulassung bedarf

  • Seite 6:

    5/9 Geld zurück und Verjährung bei Kontogebühren

  • Seite 7:

    6/9 Rangsdorfer "Hausdrama" – Auszug nur gegen Baukostenerstattung

  • Seite 8:

    7/9 Einziehung von dubios finanzierten Immobilien doch möglich

  • Seite 9:

    8/9 Verbraucherschützer dürfen Datenschutz einklagen

  • Seite 10:

    9/9 Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst

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Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58942 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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