Sollte man kennen: Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

von Dr. Markus Sehl

01.01.2026

1/9 Beschaffenheitsvereinbarung beim (Oldtimer-)Autokauf

Der BGH hat in einem Urteil (v. 23.07.2025, Az. VIII ZR 240/24) die Rolle von Zustandsnoten im Gebrauchtwagen- und insbesondere Oldtimerkauf präzisiert. Danach indiziert die Angabe einer Zustandsnote im Zusammenhang mit der Erhaltungsbeschreibung eines Oldtimers regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des Kaufrechts. Das bedeutet: Wer eine Note angibt, übernimmt damit typischerweise die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug tatsächlich in dem beschriebenen Erhaltungszustand ist. 

Hintergrund war der Privatkauf eines 1973er MG Roadsters. Der Verkäufer hatte den Wagen mit einer Zustandsnote "2-3" inseriert und in den Vertrag übernommen – daneben wurde die Sachmängelhaftung weitgehend ausgeschlossen, nicht aber die Haftung für die vereinbarte Beschaffenheit. Nachdem das Fahrzeug später nicht mehr "durch den TÜV" kam, forderte der Käufer Rückabwicklung und Aufwendungsersatz. Vorinstanzen wiesen die Klage ab, weil sie in der Note keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung sahen. 

Der BGH hingegen stellte klar, dass gerade im Oldtimer-Segment Zustandsnoten branchenüblich sind und erheblichen Einfluss auf Wert und Kaufpreis haben. Ein objektiver Dritter geht daher davon aus, dass sich das Fahrzeug in dem seiner Note entsprechenden Zustand befindet und der Verkäufer hierfür Gewähr leistet. Gerade im Zusammenspiel mit zusätzlichen Angaben über Pflege und Zustand dürfte der Verkäufer bewusst eine Qualität zugesichert haben, die über eine bloße Mitteilung von Gutachten hinausgeht. 

Das bedeutet: Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn eine solche Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, ob das Fahrzeug tatsächlich dem vereinbarten Erhaltungsgrad entsprach. Die Entscheidung ist nicht nur praxisrelevant für Autokäufe, sondern dürfte auch prüfungsrelevant bleiben, weil sie Grundfragen der Vertragsauslegung im Kaufrecht betrifft. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58942 (abgerufen am: 07.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen