7/12 Digitale Gehaltsabrechnungen nur, wenn man im Betrieb drucken kann
Arbeitgeber können Gehaltsabrechnungen auch digital über ein Mitarbeiterpostfach erstellen und müssen keine Abrechnungen in Papierform mehr erstellen (Urt. v. 28.01.2025, Az. 9 AZR 487/24). Das gilt aber nur, wenn es im Betrieb einen Drucker gibt und die Beschäftigten die Abrechnungen ausdrucken können. Dann ist dem Erfordernis an die Abrechnung aus § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) genüge getan.
Hier lag Edeka im Clinch mit einer Mitarbeiterin. Für die 410.000 Beschäftigten wurde die Einführung eines digitalen Mitarbeiterportals 2021 per Konzernbetriebsvereinbarung geregelt. Für die Klärung von Zuständigkeiten des Betriebsrates ging die Sache vom BAG zurück zum LAG Niedersachsen in Hannover.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58922 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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