Sollte man kennen: Zwölf wich­tige BAG-Ent­schei­dungen 2025

von Tanja Podolski

25.12.2025

2/12 Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeitkräften

Ein weiteres großes Thema sind die Zuschläge bei Mehrarbeit. In vielen Betrieben bekommen Teilzeitkräfte nämlich erst die Zuschläge, wenn sie die Wochenstundenzahl der Vollzeitbeschäftigten erreicht haben – was durchaus mal die Verdoppelung der vereinbarten Arbeitszeit bedeuten kann, bevor es auch nur einen Euro Mehrarbeitszuschlag gibt.  

Das BAG sieht darin eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und spricht die Zuschläge in Relation zur Wochenarbeitszeit direkt zu. Und zwar auch dann, wenn Tarifparteien die Zuschlagsregelungen vereinbart haben. Denn Ungleichbehandlung ist mit Blick auf das Europarecht als Diskriminierung unmittelbar auszugleichen (Urt. v. 26.11.2025, Az. 5 AZR 118/23 u. Urt. v. 13.11.2025, Az. 6 AZR 131/25).  

Das BVerfG aber meint, die Tarifparteien müssten zuerst die Möglichkeit bekommen, eine Lösung zu finden – alles andere sei ein Verstoß gegen die Tarifautonomie – und hob Ende 2024 bereits eine andere BAG-Entscheidung auf. Das BAG bliebt mit geändertem Fokus auf seiner Linie. Ob eines der Verfahren erneut zum BVerfG geht? 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58922 (abgerufen am: 19.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen