Sollte man kennen: Zwölf wich­tige BAG-Ent­schei­dungen 2025

von Tanja Podolski

25.12.2025

12/12 Entschädigung, weil Arbeitgeber den Bewerber googelt

Es war eines der Verfahren, bei dem man Professor Dr. Günter Spinner als Vorsitzenden des 8. Senats noch mal live erleben konnte, bevor er sich im Oktober in Richtung BVerfG verabschiedete. In dem Verfahren vor dem BAG ging es um einen Anwalt aus München, der sich auf eine Stelle im Justiziariat der Uni Düsseldorf beworben und die Stelle nicht bekommen hatte. Der Name des Mannes war dem Personalleiter bekannt vorgekommen, beim Googeln war er dann auf einen Wikipedia-Eintrag zu einem Strafverfahren und AGG-Verfahren gestoßen. Schon vor dem LAG hatte die Uni dem Bewerber eine Entschädigung über 1.000 Euro zugestanden, weil sie ihn womöglich mit der Google-Suche hätte konfrontieren müssen und den Anspruch insoweit anerkannt. Mehr Geld gab es auch vor dem BAG dann nicht (Urt. v. 05.06.2025, Az. 8 AZR 117/24).  

Inzwischen sind die Urteilsgründe veröffentlicht. Wer noch mal was zur Bestenauslese – die Uni ist ja öffentlich-rechtliche Körperschaft – nachlesen möchte, dem seien diese ans Herz gelegt. Der Kern: Das LAG hatte festgestellt, aufgrund des anhängigen Strafverfahrens gegen den Mann hätten zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung begründete Zweifel an dessen charakterlichen Einigung für die ausgeschriebene Stelle bestanden. Diese stünden einer Einstellung entgegen. Diese Feststellung war laut BAG rechtlich nicht zu beanstanden. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58922 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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