10/12 Erste Entscheidung zur VW-Betriebsratsvergütung
Seit Jahren schwelt der Streit um die Vergütung der Betriebsräte bei VW. VW hatte die Gehälter gekürzt, nachdem diverse Strafverfahren u.a. gegen Manager eingeleitet worden waren. Das BAG, das jetzt wieder mitreden konnte, hat prompt dem Unternehmen eine Beweispflicht auferlegt: Korrigiere ein Arbeitgeber die Betriebsratsvergütung, die er vorher erhöht hatte, wieder nach unten, müsse er darlegen und beweisen, dass die Erhöhung fehlerhaft war (Urt. v. 20.03.2025, Az. 7 AZR 46/24 u.a.).
VW begrüßte die BAG-Entscheidung. Auch diese Sache verwies das BAG zur weiteren Sachaufklärung zurück zum LAG in Hannover – dort ist das Verfahren noch anhängig.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58922 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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