Der Staatsanwalt aus Hannover hielt die Vorwürfe, Ermittlungsgeheimnisse und Durchsuchungen an die Drogenmafia verraten zu haben, bislang für eine Verschwörung gegen ihn. Nun deutet sich ein Deal an – offenbar zu einem Geständnis am Dienstag.
Eigentlich sind für den Prozess gegen Staatsanwalt Yashar G. noch Termine bis in den Frühsommer angesetzt. Prozessauftakt war im April 2025 – ein Mammutprozess, auch weil der 40-jährige Deutsch-Iraner G. bisher alle Korruptionsvorwürfe bestritt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft ihm unter anderem Bestechlichkeit vor (Az. 99 KLs 3/25).
Ein Sprecher des Landgerichts Hannover bestätigte nun gegenüber LTO, dass es seit rund zwei Monaten im Hintergrund Gespräche zwischen der zuständigen Strafkammer, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von G. gegeben hat. "In den vergangenen Wochen hat es auf Initiative der Verteidigung mehrere Erörterungsgespräche gegeben, die auf eine Verständigung zielten. Diese Gespräche sind abgeschlossen", erklärt ein Sprecher des Landgerichts. Die Kammer werde am Dienstag im nächsten Verhandlungstermin über den Verlauf und den Inhalt der Gespräche berichten und einen Verständigungsvorschlag unterbreiten. Zuerst hatte die HAZ berichtet. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich ein Geständnis anschließen wird.
Dem angeklagten Staatsanwalt, der seit Herbst 2024 in Untersuchungshaft sitzt, werden 14 Fälle von Bestechlichkeit, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Strafvereitelung zur Last gelegt. Was ihm vorgeworfen wird, dürfte in der deutschen Justizgeschichte beispiellos sein: Er soll Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren an eine Kokainbande verkauft haben. Die hatte eine Lieferung von 16 Tonnen organisiert, die der Zoll im Februar 2021 im Hamburger Hafen sicherstellte. Unter anderem soll G. führende Köpfe der Bande im Frühjahr 2021 vor einer bevorstehenden Razzia gewarnt haben. Einigen gelang die Flucht ins Ausland, konkret nach Dubai und die Türkei. Verteidigt wird G. vom Hannoveraner Strafrechtsanwalt Timo Rahn.
Was als aufgerufene Straftatbestände (§ 332, 353b, 258a Strafgesetzbuch) technisch und wenig spektakulär klingt, täuscht schnell über die Dimension des ungeheuren Vorwurfs hinweg: Ist es der internationalen Kokainmafia gelungen, an einer Schlüsselstelle in der deutschen Justiz einen Informanten zu gewinnen?
G. hat für die Staatsanwaltschaft in Hannover gearbeitet, in einem Dezernat gegen Drogenkriminalität. Nicht zuletzt in dem besagten 16-Tonnen-Verfahren, dem größten Kokainschmuggelprozess Europas, leitete er die Ermittlungen. In der Anklage ist die Rede von einem "beliebten, engagierten und kompetenten Staatsanwalt".
Ist die Einzelhaft der Grund für die plötzliche Wende?
Ermittler und Staatsanwaltschaft haben gegen G. offenbar vor allem die Chatnachrichten, bei ihm aufgefundene abfotografierte Behördendokumente und belastende Sprachnachrichten in der Hand. Ein ganz entscheidendes Stück Material, das ihn belasten soll, wurde im Prozess bislang auch noch nicht präsentiert. Nach LTO-Informationen soll die Wende auch nicht mit neu aufgetauchtem Beweismaterial zusammenhängen. Warum also will G. offenbar gestehen?
Es könnten die Haftbedingungen eine Rolle spielen, wie etwa die HAZ vermutet. Weil er versucht haben soll, über ein eingeschmuggeltes Mobiltelefon eine Zeugin zu beeinflussen, sitzt G. seit rund einem Jahr in Einzelhaft.
Die Strafkammer des Landgerichts will am Dienstag darlegen, wie umfangreich das Geständnis von G. sein muss und welches Strafmaß er erwarten kann. In Ermittlerkreisen ging man bisher bei einer erfolgreichen Verurteilung von mehr als zehn Jahren Gefängnis aus. Die Verteidigung von G. soll in den Gesprächen sieben Jahre Gefängnis gefordert haben, die Staatsanwaltschaft achteinhalb Jahre, wie zuerst die HAZ berichtete.
In der Kommunikation der Kokainbande, die von Niedersachsen aus agierte, ist wiederholt die Rede von einem "SA", einem "Cop" sowie einem "Coach" gewesen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll G. der "Cop" gewesen sein, was G. vor Gericht bislang bestritt. G. sagte im Prozess, er vermute dahinter einen Beamten des Landeskriminalamtes (LKA), der ebenfalls mit den geplanten Maßnahmen gegen die Bande vertraut war.
Schon 2022 waren ein Ermittlungsverfahren gegen G. eingeleitet, seine Wohnung und seine Diensträume durchsucht worden. Dieses Verfahren wurde im Oktober 2023 eingestellt, weil sich der Verdacht zunächst nicht erhärtet hatte.
Die Behandlung seines Falls hat das Zeug für einen Justizskandal, denn es stellen sich zahlreiche Fragen ab diesem Zeitpunkt im Jahr 2022, vor allem: Warum durfte ein Staatsanwalt trotz Verdachts gegen ihn an dem Fall weiterarbeiten?
Andererseits kann auch nicht jeder Verdacht, vielleicht gerade dann, wenn er von Angeklagten geäußert wird, ausreichen, um einen Staatsanwalt aus einem komplexen Verfahren abzuziehen. Auf die Qualität des Verdachts hatte auch der Bundesgerichtshof abgestellt, der über einen Revisionsfall aus dem Tatkomplex zu entscheiden hatte.
Warum der Prozess auch nach einem Geständnis weitergehen wird
Neben G. ist noch ein weiterer Mann aus Hannover angeklagt. Der "Coach" aus den Chats, das soll Amir-Houman F. gewesen sein. Dem Deutsch-Iraner gehört eine Kampfsportschule im Norden Hannovers, dort soll auch G. Mitglied gewesen sein. Und eben dort soll sich G. mit F. und anderen Mittelsmännern der Kokainbande ausgetauscht haben. Mal kamen konkrete Fragen, mal soll auch G. von sich aus interessante Informationen gegen Geld angeboten haben.
Anders als G. soll sich F. nicht auf einen Deal eingelassen haben. Ob es dabei bleibt, falls G. am Dienstag ein Geständnis ablegt, ist offen. Auch nach einem möglichen Geständnis wäre es jedoch ständige Praxis, dass das Gericht die Glaubwürdigkeit des Geständnisses aufklärt. Ein paar Prozesstage wird man am Landgericht Hannover noch einplanen müssen.
Wende im Kokain-Maulwurf-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59033 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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