Millionen unerledigte Strafverfahren, langsame Zivilprozesse – und wir brauchen plötzlich nicht mehr Personal? Richter Leif Schubert warnt, auch KI wird für mehr Arbeit in der Justiz sorgen. Und jetzt ist die beste Zeit für Nachwuchsgewinnung.
Was ist los innerhalb der Justiz? Gegenwärtig sind mehr als eine Million Strafverfahren unerledigt und damit so viele wie noch nie. Medien berichten über 50 mutmaßliche "Schwerverbrecher", die im Jahr 2025 wegen Überlastung und Fristüberschreitung aus der Untersuchungshaft freigelassen werden mussten. In der Ziviljustiz dauern die Verfahren heute deutlich länger als früher, obwohl die Eingangszahlen langfristig gesunken sind.
An vielen Stellen besteht Reformbedarf, teils ist er bereits umgesetzt. Ein aktueller LTO-Gastbeitrag bringt weitere justizinterne Reformideen vor, titelt aber auch, es brauche nicht "immer mehr Richter". In der öffentlichen Debatte wird genau dieser Punkt zunehmend kritisch hinterfragt: Brauchen wir überhaupt noch weitere Richter und Staatsanwälte?
Ausgangspunkt scheint ein Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) mit dem Titel "Hat Deutschland zu viele Richter?" zu sein. Die Frage bestimmte die Antwort, die methodisch durchaus angreifbar ist. Einige Zeit später appellierte ein Editorial der altehrwürdigen NJW an die Richterschaft: "Probier’s nicht mit Gemächlichkeit". Die Justiz dürfe nicht die "ruhige, familienfreundliche Alternative zur Anwaltszulassung" sein.
Dabei blieb es nicht. Der Investor Carsten Maschmeyer will inzwischen für "Entscheidungen binnen Sekunden" zumindest die Verwaltung "quasi komplett" durch KI ersetzen. Rechtsanwalt Völker Römermann fordert in seinem Newsletter für die Justiz "Mehr KI statt Personal". Ein Landgerichtspräsident prognostizierte kürzlich, der Personalbedarf an Richtern und Staatsanwälten könne in den nächsten zehn Jahren sogar um ein Drittel sinken.
Der erkennbare Richtungswechsel in der Debatte veranlasst noch einmal deutlich auszusprechen: Wir brauchen auch künftig mehr Richter und Staatsanwälte, gerade in Zeiten von KI.
Das lässt sich in fünf Punkten zusammenfassen: Erstens ist unsere Justiz schlank. Zweitens muss sie schon lange immer mehr leisten. Drittens kann KI sogar dauerhaft mehr Arbeit für die Justiz bedeuten. Viertens benötigt die Justiz selbst dann Personal, wenn sie entlastet würde. Fünftens ist jetzt die beste Zeit, um Nachwuchstalente einzustellen.
Unsere Justiz ist schlank
Deutschland hat auch international betrachtet eine schlanke Justiz. Mit einem Staatsanwalt auf 12.500 Einwohner liegen wir rund 45 Prozent unter dem EU-Median. In der Gerichtsbarkeit kommt ein Berufsrichter auf 4.016 Einwohner, alle Instanzen und Rechtswege zusammengerechnet. Das liegt 16 Prozent über dem EU-Median. Unsere Justiz liegt damit insgesamt im Mittelfeld. Ebenso verhält es sich bei den Justizausgaben, die einschließlich des Strafvollzugs rund 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen.
Bei der Qualität gehört die deutsche Straf- und Ziviljustiz dagegen zur Spitzengruppe weltweit, konkret zu den besten 5 aus 143 Ländern des Rule of Law Index. Das ist kein Zufall.
Richter und Staatsanwälte arbeiten dafür sehr engagiert. Bei einer besonders eindrucksvollen Bremer Erhebung ergab sich eine durchschnittliche Arbeitszeit von wöchentlich 47,08 Stunden. In den ersten Berufsjahren waren es sogar bis zu 53,5 Stunden. Gemächlichkeit sieht anders aus. Das entspricht bei einem dortigen Berufseinsteiger übrigens einem Stundenlohn von 21,93 Euro brutto.
Unsere Justiz muss schon lange immer mehr leisten
Viele erfahrene Kolleginnen und Kollegen berichten, dass die Belastung seit Jahrzehnten steige und für einzelne Fälle inzwischen weniger Zeit bliebe. Dazu passen die Zahlen. Die Einzelnormen in allen materiellen Gesetzen sind zwischen 2010 und 2024 um 22,5 Prozent gestiegen. Zugleich sind die Normen selbst schwieriger anzuwenden. Jeder erkennt im Bürgerlichen Gesetzbuch die Vorschriften der letzten 35 Jahre, denn man muss sie oft zweimal lesen.
Auch im Strafrecht kommen in jeder Legislatur weitere Tatbestände hinzu. Zudem landen gesellschaftlich und politisch aufgeladene Konflikte häufiger bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die Ermittlungsrealität der Staatsanwaltschaften ist globaler, digitaler, abwägungsintensiver und zunehmend zeitkritisch. Das hat nichts mehr mit der Arbeit von früher zu tun. Gleichzeitig ist unser Anspruch an eine rechtsstaatliche Verfahrensführung und richterliche Hinweise in den letzten Jahrzehnten noch einmal spürbar gewachsen.
Der Beratungsbedarf zeigt sich auch in der Anwaltschaft. Sie hatte sich seit 1990 bis vor wenigen Jahren nahezu verdreifacht und liegt auch heute mit durchschnittlich 511 Einwohnern je Anwalt noch rund 42 Prozent über dem EU-Median. Es fehlt heute trotzdem in vielen Bereichen an Anwälten, worauf auch die Präsidentin des Bundessozialgerichts erst kürzlich hinwies.
Die Justiz ist seit 1990 dagegen nur geringfügig gewachsen und fängt das zu oft durch Mehrarbeit auf. In den letzten Jahren hat sich der Zuwachs etwas erhöht. Die Justiz ist aber mit ihren umfangreichen Altverfahren unverändert strukturell fragil. Ein personeller Puffer ist daher notwendige Voraussetzung eines stabilen und resilienten Rechtsstaats.
Flankierend wäre denkbar, Normen und Verfahren drastisch zu vereinfachen. Realistisch ist das nicht. Das Gegenteil ist zu erwarten. Also müssen wir die Justiz so ausstatten, dass sie unter diesen Umständen leistungsfähig bleibt.
KI kann mehr Arbeit für die Justiz bedeuten
Einige scheinen darauf zu setzen, mit dem bisherigen Personal noch solange durchzuhalten, bis Reformen und vor allem KI den Bedarf drastisch reduzieren.
Unterstellen wir einmal, es ergeben sich entgegen aktueller Studien in naher Zukunft durch KI Effizienzgewinne in bedeutenderem Umfang. Blenden wir zusätzlich den bestehenden technischen Rückstand der Justiz einmal aus und unterstellen, sie holt kurzfristig mehrere Jahre auf. Für den politischen Willen spricht, wie schnell die Justizverwaltungen das Thema durch den E-Justice-Rat im Rahmen der Strategie für den Einsatz von KI in der Justiz aufgegriffen haben und die Justizcloud angehen.
Selbst dann bleibt KI beispielsweise für Staatsanwälte eine erhebliche Mehrbelastung. Delikte wie Diebstähle und Urkundenfälschungen werden beispielsweise verdrängt durch vollständig mittels KI-Agenten automatisierte Deepfakes, Betrugsanrufe, Phishingangriffe und Transfers digital erbeuteter Vermögenswerte in bisher ungekanntem Ausmaß rund um die Uhr, meist grenzüberschreitend. Die Gegenseite wird immer die neueste Technik verwenden und kann mit KI-Agenten alles vollständig automatisieren. Ein Staatsanwalt-KI-Agent, der im Gegenzug automatisch TKÜ-Daten oder Durchsuchungen beantragt und Konten einfrieren lässt? Das wird es hoffentlich nie geben.
Auch für die Richterschaft bedeutet KI kurzfristig mehr Arbeit. Die Beteiligten arbeiten inzwischen häufig bereits mit KI, verständlicherweise gerade die anwaltlich nicht vertretenen Parteien. Vortrag und Argumente klingen beim ersten Lesen oft überzeugender als sich das später herausstellt. Auch die zahlreichen Normenverweise und Rechtsprechungsquellen zu überprüfen, kostet Richter viel mehr Zeit. Beides ist oft genug halluziniert. Die vorgerichtlich durch KI beratenen Parteien lassen sich am Ende dann auch oft schwer davon überzeugen, dass die Erfolgsaussichten vielleicht nicht ganz so gut sind, wie die KI das anhand ihrer Fragestellung prophezeit hat.
Es lässt sich einwenden, es handele sich hierbei nur um Kinderkrankheiten. Die fortgeschrittensten kommerziellen Sprachmodelle sind schon heute beeindruckend. Mit spezifischem Training könnten sie erst recht bald viele juristischen Fragestellungen in Sekunden auf sehr hohem Niveau lösen.
Genau hier liegt aber ein grundlegender Denkfehler. Selbst wenn KI regelmäßig überzeugend liefert, bleibt sie aus Sicht vieler Wissenschaftler im Kern strukturell unzuverlässig. "Fundamentally unreliable" nennt das etwa der Neurowissenschaftsprofessor Gary Marcus. Das sei systemimmanent bei Sprachmodellen nicht zu beheben. Nach neun überzeugenden Ergebnissen kann die KI beim zehnten Mal plötzlich völlig daneben liegen. Auf dieser Annahme beruht auch der AI-Act, die KI-Verordnung 2024/1689 der EU. Einen "Robo-Richter" kann man gut oder schlecht finden. Er wäre jedenfalls unionsrechtswidrig.
Die European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ) warnt deshalb vor der Beeinflussung der Entscheidungsfindung durch KI und führt zurückhaltend etwa einen Zeitstrahl oder Relationsübersichten als Unterstützung der Justiz auf. Das wird nicht substanziell entlasten. Und wenn Zuverlässigkeit tatsächlich nicht garantiert ist, können Richter ohnehin nicht einfach weniger prüfen. Im Gegenteil.
Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Anwaltschaft die jeweils neueste KI flächendeckend einsetzt. Dabei wird jeder jedes Sachverhaltsdetail im Tatbestand, jeder Verfahrensfehler, jedes rechtliche Gegenargument aus der noch so entlegensten Dissertation erkennen und vorbringen. Für Verfahrensbeteiligte wäre es auch weit weniger kritisch, wenn die KI in einem von zehn Fällen danebenliegt. Sie kennen ihr Interesse und vertreten es.
Ein Richter muss aber in der Sache richtig entscheiden. Er muss in Zukunft die Akte daher noch viel besser kennen, Verhandlungen noch besser vorbereiten, Rechtsauffassungen noch viel detaillierter abwägen und alles viel wachsamer prüfen. Denn nur so entscheidet wirklich der Richter und legitimiert nicht einfach Suggestionen einer KI.
Ich bin dennoch optimistisch. KI kann vor allem helfen, Richter auf Informationen, weitere Gesichtspunkte, Fehler oder Rechtsprechung hinzuweisen – und dadurch zu einer konstant herausragenden Qualität beitragen. Ein solcher Ansatz bedarf dann aber trotzdem eher noch mehr der wertvollsten Ressource der Justiz: Zeit. Und mehr Zeit gibt es nur durch mehr Personal. Fehlt diese Zeit, wird sich früher oder später der einfachste Weg durchsetzen: Die KI entscheidet und Menschen nicken nur noch ab. Das dürfen wir nicht zulassen.
Selbst bei einer Entlastung würde zusätzliches Personal benötigt
Unterstellen wir, Reformen und KI würden die Justiz entgegen der vorherigen These wider Erwarten langfristig doch spürbar entlasten. Zu diesem Zeitpunkt ließe sich das Personal vorsichtig reduzieren. Aber erst dann. Denn der Rückstau ist jetzt da. Wer schon im Frühling in ein leeres Schwimmbecken springt, das sich erst im Sommer mit Wasser füllen soll, bricht sich die Beine. Eine Personalpolitik nach dem Prinzip Hoffnung würde dem Rechtsstaat nicht gerecht.
Wir könnten bei leichtem Personalüberschuss in Zukunft einfach etwas ehrgeiziger werden: Die erheblichen Bestände senken, Verfahrensdauern massiv reduzieren oder das Strafbefehlsverfahren reformieren. Auch weiteres Verbesserungspotenzial gibt es genug.
Jetzt ist die beste Zeit, um Nachwuchstalente einzustellen
Es ist übrigens gegenwärtig vielleicht die beste Zeit seit langem, um Nachwuchstalente einzustellen. Wir befinden uns erstmals in einer Phase, in der sich der extreme Bewerbermarkt in der Anwaltswelt spürbar abgekühlt hat. Die Bewerberlage bei den Justizverwaltungen verbessert sich vielerorts. Wirtschaftlich antizyklisch einzustellen ist ohnehin immer klug. Das gelingt dem Staat wegen der dann eintretenden Haushaltslage nur nicht immer. Wir könnten es dieses Mal anders machen.
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn unsere Justiz dadurch künftig wieder mit besseren Nachrichten zum Stand der Verfahren und ihrer Dauer wahrgenommen würde. Dann könnten vielleicht auch wieder mehr Stimmen in der öffentlichen Debatte das hohe Engagement unserer Justizangehörigen wertschätzen.
Leif Schubert ist Zivilrichter beim Landgericht Karlsruhe. Er war zuvor als Staatsanwalt, als Richter in einer Straf- und Strafvollstreckungskammer sowie mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Der Artikel gibt ausschließlich seine private Meinung wieder.
Trotz Reformen und gerade wegen KI: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59368 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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