Das Bundesarbeitsgericht hat mit Heinrich Kiel einen neuen Vizepräsidenten. Der Vorsitzende des Neunten Senats hat bereits seine Ernennungsurkunde erhalten. In einem Konkurrentenstreit war keine Beschwerde eingelegt worden.
Rund ein Jahr war die Stelle vakant, nun ist Prof. Dr. Heinrich Kiel der neue Vizepräsident am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Der 65-Jährige ist Nachfolger von Dr. Rüdiger Linck, der zu Ende März 2025 in den Ruhestand getreten war. Kiel ist seit Juli 2009 Richter am BAG.
Kiel studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und wurde dort im Jahr 1990 promoviert. Nach Angaben des BAG trat er nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Oktober 1991 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein. Auf Tätigkeiten an Arbeitsgerichten (ArbG) in Hannover und Celle war er in den 90er Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter ans BAG abgeordnet.
Im Jahr 1997 wurde er jedoch zunächst Direktor des ArbG Celle, drei Jahre später folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) und im Jahr 2006 zum Vizepräsidenten des LAG Niedersachsen. 2007 wechselte Kiel als Ministerialdirigent zum Landesrechnungshof Niedersachsen.
Zum Juli 2009 wurde Kiel Richter am BAG, zunächst im Siebten Senat, in dem er ab Mai 2014 stellvertretender Vorsitzender war. Zu Ende 2018 folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter, Kiel übernahm den Vorsitz des Neunten Senats. Dieser Senat ist zuständig v.a. für das Urlaubsrecht, Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigung, den Arbeitnehmerstatus, das Zeugnisrecht und Konkurrentenklagen.
Kiel hat als Vorsitzender Richter des Neunten Senats einige wegweisende Verfahren geführt. Unter seiner Leitung ergingen etwa die Entscheidungen zum Verfall von Urlaub mit den Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers (Urt. v. 19.02.2019, Az. 9 AZR 423/16), zur Verjährung des Urlaubsanspruchs (Urt. v. 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20), zum Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers (Urt. v. 01.12.2020, Az. 9 AZR 102/20) und zuletzt zum Arbeitnehmerstatus eines Schiedsrichter-Assistenten (Beschl. v. 03.12.2025, Az. 9 AZB 18/25).
Von einer Konkurrentenklage war Kiel vor seiner Ernennung auch selbst betroffen: Gegen seine Auswahl war eine weitere Richterperson mit der Konkurrentenklage zum Verwaltungsgericht (VG) Weimar vorgegangen. Das VG hatte jedoch entschieden, dass die Auswahl von Kiel zum Vizepräsidenten rechtmäßig war, eine Beschwerde war gegen die Entscheidung des VG nicht eingelegt worden.
tap/LTO-Redaktion
Konkurrentenstreit am Bundesarbeitsgericht beendet: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59436 (abgerufen am: 07.03.2026 )
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