Oft gelingt es Kriminellen, das durch Straftaten wie Drogenhandel, Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität oder Betrug erlangte Geld beiseitezuschaffen. Der Staat kann aber manchmal solche unrechtmäßigen Gewinne abschöpfen. Nun gibt es Zahlen.
Der Justiz gelingt es zunehmend, kriminell erlangtes Vermögen für die Staatskasse zurückzuholen. Im Jahr 2023 waren es über 500 Millionen Euro und damit rund 50 Millionen mehr als im Vorjahr, wie der Deutsche Richterbund (DRB) auf Basis von Angaben der Landesjustizministerien mitteilte. Auch im vergangenen Jahr wurden demnach in den ersten drei Quartalen bereits mehr als 500 Millionen Euro unrechtmäßiger Gewinne aus Straftaten zurückgeholt.
"Weil die Vermögensabschöpfung an einer für die organisierte Kriminalität empfindlichen Stelle ansetzt und damit besonders wirksam ist, gewinnt sie stetig an Bedeutung", sagte DRB-Chef Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. "Mit dem Zugriff auf die Taterträge sendet der Rechtsstaat neben der Strafe das klare Signal, dass sich Kriminalität nicht lohnt."
Nach einer Umfrage der vom DRB herausgegebenen Deutsche Richterzeitung hat die Strafjustiz in den vergangenen drei Jahren kriminell erlangtes Vermögen im Wert von etwa 1,5 Milliarden Euro eingezogen. Das klingt viel, doch längst nicht in allen Fällen lassen sich Vermögenswerte auffinden, die bei Straftaten wie Drogenhandel, Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität oder Betrug erzielt wurden. Häufig gelingt es Kriminellen auch, Reichtümer vor einer Verurteilung beiseitezuschaffen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe: Vermögensabschöpfung soll noch weiter ermöglicht werden
Die Justizminister:innen wollen, dass der Staat mehr Zugriff auf Vermögen aus kriminellen Machenschaften bekommt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung von Bremen hat konkrete Vorschläge für eine Gesetzesverschärfung erarbeitet, die derzeit vom Bundesjustizministerium geprüft werden sollen.
Seitdem 2017 die bis dahin wenig übersichtliche bundesweite Rechtsgrundlage für die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen reformiert worden ist, ist das Einziehen von sogenannten Taterträgen und die Entschädigung von Tatopfern einfacher und umfassender möglich.
Besonderes Aufsehen erregte bundesweit im Jahr 2018 ein Fall aus Berlin. Es wurden 77 Immobilien einer kriminellen Organisation beschlagnahmt, die laut Staatsanwaltschaft mit Geld aus illegalen Geschäften erworben wurden. Rechtskräftig abgeschlossen sind die Verfahren laut Justizverwaltung bislang erst in drei Fällen. Im Mai 2025 stehe noch ein Prozess zu 60 weiteren dieser Immobilien an.
dpa/mh/LTO-Redaktion
Mehr Geld aus Straftaten sichergestellt: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56327 (abgerufen am: 14.02.2025 )
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