Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold sollen neue Verfassungsrichter werden. BAG-Richter Spinner wird von der CDU/CSU vorgeschlagen, die beiden Rechtsprofessorinnen von der SPD. Gibt es einen Deal mit der Linken?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe besteht aus 16 Richter:innen in zwei Senaten. Diese werden zeitlich gestaffelt je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. In diesem Sommer stehen zufällig drei Wahlen im Bundestag an. Diese sollen nach LTO-Informationen am 10. Juli, also am Donnerstag der kommenden Woche im Bundestagsplenum stattfinden.
Es geht erstens um die Nachfolge von Richter Josef Christ im Ersten Senat, dessen Amtszeit bereits am 30. Oktober 2024 endete und der seither nur noch kommissarisch im Amt ist. Am 30. Juni endet auch die Amtszeit von Vizepräsidentin Doris König, die zugleich dem Zweiten Senat vorsteht. Und schließlich hat Richter Ulrich Maidowski aus dem Zweiten Senat beim Bundespräsidenten einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen gestellt. Er möchte sein Amt zum 30. September beenden. Gem. § 5 Abs. 3 BVerfG-Gesetz kann seine Nachfolge aber bereits im Juli gewählt werden.
Wenn es nach CDU/CSU und SPD geht, werden BAG-Richter Günter Spinner sowie die Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold ihre Nachfolger:innen. Die FAZ hatte zuerst über die Namen berichtet.
Zwei-Drittel-Mehrheit ist unsicher
Bei den Verfassungsrichter-Wahlen werden die Vorschlagsrechte traditionell nach Proporz unter den Parteien verteilt, die für eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt werden. Bisher galt die Formel 3:3:1:1. Das heißt, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter:innen pro Senat vorschlagen können, Grüne und FDP haben je ein Vorschlagsrecht.
Nun ist die FDP allerdings nicht mehr im Bundestag vertreten und für die Zwei-Drittel-Mehrheit sind jetzt die Stimmen der Linken erforderlich. Parteichef Jan van Aken hat am Wochenende deshalb in einem Interview mit der Rheinischen Post gefordert, auch der Linken müsse "eine Nomininierung" zustehen.
In einem Schreiben der Linken-Fraktionsspitze Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, das LTO vorliegt, an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Grünen bitten sie um ein gemeinsames Gespräch der "demokratischen Fraktionen". Da allerdings die CDU/CSU aufgrund eines Unvereinbarkeitsbeschlusses sich mit solchen Absprachen schwer tut, ist noch keineswegs sicher, ob in der kommenden Woche tatsächlich gewählt werden kann.
Günter Spinner - ein Vorschlag, den die Linke nicht ablehnen kann?
Als Nachfolger von Josef Christ schlägt die CDU/CSU den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) Günter Spinner vor. Er gilt als fachlich versierter und menschlich umgänglicher Richter. Als Integrationsfigur im Stile des 2018 ausgeschiedenen Michael Eichberger (ebenfalls von der CDU/CSU vorgeschlagen) könnte Spinner eine wichtige Rolle im Ersten Senat einnehmen.
Spinner stand auf der Vorschlagsliste, die das BVerfG Ende Mai beschlossen hatte, ganz oben. Als einziger der drei Vorgeschlagenen (neben Oliver Klein und Eva Menges, beide BGH) war Spinner einstimmig auf die Liste gesetzt worden. Das BVerfG kann, wenn eine Stelle zu lange unbesetzt bleibt, gem. § 7a BVerfGG eigene Vorschläge machen.
Die Union hofft nun wohl, dass die Linke einen Vorschlag, der indirekt vom BVerfG stammt, nicht ablehnen kann und dass sie deshalb offizielle Gespräche mit der Linken vermeiden kann.
Wenn vor der Sommerpause keine Wahl mehr gelingt, könnte zwar der Bundesrat gem. § 7a Abs. 5 BVerfGG eine Nachfolger:in für Josef Christ wählen. Daran haben aber weder CDU/CSU noch die Linke Interesse.
Frauke Brosius-Gersdorf - auf dem Weg zur Vizepräsidentin und dann Präsidentin?
Als Nachfolgerin von Doris König schlägt die SPD die Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf vor. Sie gilt als exzellente Verfassungsrechtlerin. Seit 2023 gibt sie den von Horst Dreier begründeten und nach ihm benannten Grundgesetz-Kommentar heraus.
Frauke Brosius-Gersdorf wurde 2024 einer breiteren Öffentlichkeit als Mitglied der Regierungskommission für die Reform des Schwangerschaftsabbruchs bekannt. Im Kommissionsbericht verantwortete sie das Kapitel zum "verfassungsrechtlichen Rahmen" und kam zum Ergebnis, dass eine Entkriminalisierung und damit eine Abweichung von der bisherigen rigiden Rechtsprechung des BVerfG möglich ist. Die CDU/CSU erhob dennoch kein Veto gegen Brosius-Gersdorf, weil diese nun mal von der SPD vorgeschlagen wurde und fachlich unangreifbar ist.
Es liegt nahe, dass Brosius-Gersdorf auch Nachfolgerin von Doris König als Senatsvorsitzende und Vizepräsidentin des Gerichts wird. Im Vergleich zu Rhona Fetzer, die seit Anfang 2023 auf Vorschlag der SPD Richterin des Zweiten Senats ist, hat Brosius-Gersdorf eine zweieinhalb Jahre längere Amtszeit vor sich. Und die nun ebenfalls von der SPD vorgeschlagene Ann-Katrin Kaufhold kommt wohl auch nicht in Frage, weil sie ihr Amt erst im Oktober nach dem Ausscheiden von Ulrich Maidowski antreten könnte.
Die Wahl zur Vizepräsidentin erfolgt in einem weiteren Wahlakt, für den der Bundesrat zuständig ist. Die nächste Sitzung des Bundesrats ist bereits am 11. Juli, also am kommenden Freitag, einen Tag nach der voraussichtlichen Wahl im Plenum des Bundestags.
Zur Bedeutung dieser Personal-Entscheidung gehört auch, dass Frauke Brosius-Gersdorf vermutlich auch Präsidentin des BVerfG wird, wenn im November 2030 die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers Stephan Harbarth endet. Brosius-Gersdorf wäre dann nach Jutta Limbach die zweite Frau an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings wäre 2030 ein erneuter Wahlakt erforderlich, es gibt hier also kein automatisches Aufrücken.
Ann-Katrin Kaufhold - Expertin für Abwehr "systemischer Risiken"
Für die Nachfolge von Ulrich Maidowski schlägt die SPD die in München lehrende Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold vor. Sie gilt als Schülerin von Andreas Voßkuhle, der bis 2020 BVerfG-Präsident war, und ist Co-Autorin eines Lehrbuchs zum Staatsorganisationsrecht. Im Klimaschutz-Verfahren, das 2021 zum legendären Klima-Beschluss des BVerfG führte, vertrat sie den Bundestag.
Ihre Habilitation widmete Kaufhold der "Systemaufsicht". Zwar ging es damals um die Finanzmärkte, als Verfassungsrichterin dürfte eine Expertin für die "Abwehr systemischer Risiken" aber auch eine passende Kompetenz mitbringen.
Nach der Parteienabsprache von 2018 ist für die Nachfolge Maidowski zwar eine Bundesrichter:in vorgesehen. Allerdings pochte die SPD darauf, dass im Zweiten Senat die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von drei ehemaligen Bundesrichter:innen bereits vertreten ist (Thomas Offenloch, Rhona Fetzer, Holger Wöckel). Die CDU/CSU zeigte sich deshalb gegenüber ihrem Koalitionspartner großzügig, zumal die etwas chaotische SPD 2022 die Bundesrichterin Rhona Fetzer für eine laut Liste unbeschränkte Stelle vorgeschlagen hatte.
Wie geht es weiter und wie könnte ein Deal mit der Linken aussehen?
Bei der Verfassungsrichter-Wahl im Bundestag wird ein zwei-stufiges Verfahren praktiziert. Zunächst müssen die Kandidat:innen im zwölfköpfigen Wahlausschuss eine Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten. Erst danach kann über sie im Plenum (ohne Aussprache) abgestimmt werden. Die Wahlausschuss-Sitzung ist für Montag den 7. Juli vorgesehen, abends um 20 Uhr.
Bis dahin muss also die Zwei-Drittel-Mehrheit für die drei Kandidat:innen stehen. Die von den Linken geforderte Änderung des Vorschlagsmodus ist bis dahin wohl kaum auszuhandeln, zumal dabei viele gesetzliche Details zu berücksichtigen sind.
Auch die Linken scheinen es damit nicht eilig zu haben. Jan van Aken zielte in seinem Vorstoß vor allem auf die bisherigen Vorschlagsrechte der FDP. Da die Amtszeit der von der FDP vorgeschlagenen Richter Heinrich Amadeus Wolff und Thomas Offenloch erst 2033 respektive 2035 endet, könnte die Linke erst in acht Jahre erstmals Verfassungsrichter:innen vorschlagen. Wie zu hören ist, wäre die Linken auch mit den jetzt vorgeschlagenen Personen grundsätzlich einverstanden.
Ein Deal könnte daher auf anderen Ebenen zustande kommen, die im Brief von Reichinnek und Pellmann erwähnt werden: "Darüber hinaus ist aus unserer Sicht auch eine Verständigung bei der Besetzung parlamentarischer Gremien mit Kontrollfunktion, der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur oppositionellen Kontrolle der Regierungsarbeit und zu der von der Großen Koalition beschlossenen Reform der Schuldenbremse geboten".
Dringend zu klären ist insbesondere die Vertretung der Linken im Parlamentarischen Gremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste (PKGr). Dort hatte die CDU/CSU vorige Woche die Wahl der Linken-Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek verweigert. Gut möglich, dass nun noch diese Woche eine Einigung auf eine andere Kandidat:in der Linken gelingt - viel schneller als nach dem Eklat der letzten Woche gedacht.
Das sind die Kandidaten für die Verfassungsrichter-Wahlen: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57545 (abgerufen am: 18.04.2026 )
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