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Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des VerfGH: BVerfG soll die Ber­liner Wie­der­ho­lungs­wahl stoppen

von Annelie Kaufmann

16.12.2022

Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes stehen im Verfassungsgericht. Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden.

Der Berliner VerfGH erklärte im November die gesamte Berliner Wahl für ungültig. Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl

Beim Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs zur Wiederholung der Wahlen in Berlin vor. Nun soll Karlsruhe möglichst schnell entscheiden.

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Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hatte die Wahlen in ganz Berlin für ungültig erklärt – nun haben 43 Beschwerdeführer gegen dieses Urteil eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht, verbunden mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Das bestätigte ein Pressesprecher des BVerfG gegenüber LTO. Die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 2189/22 ging am heutigen Freitag ein.

Die chaotischen Zustände bei den Berliner Wahlen im September 2021 führten dazu, dass der VerfGH die gesamte Wahl für ungültig erklärte. Sie muss nun wiederholt werden, die Wiederholungswahl ist für den 12. Februar 2023 geplant. Während unbestritten ist, dass es zu zahlreichen und schwerwiegenden Pannen kam, stieß das Urteil auf teils scharfe Kritik, weil damit auch in Bezirken neu gewählt wird, in denen mandatsrelevante Wahlfehler im Einzelfall nicht belegt sind.

In der mündlichen Verhandlung wiesen Vertreter der Senatsverwaltung für Inneres (die Berliner Kanzlei Redeker Sellner Dahs) bereits darauf hin, dass die Auffassung des VerfGH von den bisherigen strengen Maßstäben des BVerfG und anderer Landesverfassungsgerichte abweiche und deshalb eine Vorlage nach Karlsruhe erfordere.

BVerfG-Richter äußerte sich schon kritisch zur Wahl

VerfGH-Präsidentin Ludgera Selting betonte bei der Verkündung des Urteils jedoch, sie halte das nicht für notwendig. Es handele sich um einen wohl einmaligen Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik, neu daran sei der Sachverhalt, "nicht der rechtliche Maßstab", so Selting.

Die Senatsverwaltung für Inneres hatte stets betont, dass sie die Entscheidung des VerfGH akzeptiert und ist an der Verfassungsbeschwerde nicht beteiligt. Auf die Vorbereitung der Wiederholungswahl hat die Verfassungsbeschwerde zunächst keine Auswirkung. Anders wäre das nur, wenn das BVerfG tatsächlich dem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgibt und die Rechtswirkung des VerfGH-Urteils aussetzt. Die Hürden dafür sind allerdings sehr hoch.

Über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf einstweilige Anordnung muss der Zweite Senat entscheiden. Interessant daran ist, dass diesem auch Bundesverfassungsrichter Peter Müller angehört, der sich im Gespräch mit dem Podcast FAZ Einspruch bereits zu den Wahlpannen in Berlin geäußert hatte. Eine solche Situation "hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem diktatorischen Entwicklungsland vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland", sagte Müller dort.

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Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des VerfGH: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50501 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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