Nach aktuellen Zahlen des deutschen Richterbundes gibt es immer mehr Fälle, in denen Verdächtige wegen überlanger Verfahren aus der U-Haft entlassen werden müssen. Häufig liege das an der steigenden Komplexität der Prozesse.
Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte (OLG) aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. 2017 waren es demnach 51 Fälle, im Jahr davor 41. Als Ursache sieht der Verband unter anderem die hohe Beanspruchung der Strafgerichte und Staatsanwälte sowie den gewachsenen Aufwand bei der Bearbeitung der Verfahren.
Nach dem Beschleunigungsgrundsatz ist die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungshäftlinge möglichst schnell voranzutreiben und vorrangig zu bearbeiten. Andernfalls kommen Betroffene nach einer gewissen Zeit aus der U-Haft frei - auch wenn die Vorwürfe gegen sie nicht ausgeräumt sind. Zwar gibt es keine starre Obergrenze, generell soll eine Untersuchungshaft aber nicht länger als sechs Monate dauern. Nur wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen das rechtfertigen, ist eine Verlängerung möglich.
Arbeiten am Anschlag bei immer aufwendigeren Verfahren
Die Deutsche Richterzeitung hatte bei den Justizministerien aller Bundesländer die Zahl der Haftentlassungen wegen zu langer Strafverfahren abgefragt. Allein in Berlin mussten im vergangenen Jahr 13 Tatverdächtige entlassen werden, weil die Justiz ihre Verfahren nicht zügig genug bearbeiten konnte. Auch das Brandenburgische OLG musste innerhalb kürzester Zeit zwei verurteilte Straftäter auf freien Fuß setzen lassen. Im Dezember hob es den Haftbefehl gegen Michael A., einen verurteilten Mörder, auf. Erst Anfang des Jahres musste der ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider entlassen werden.
Der Deutsche Richterbund sieht mehrere Gründe für die Entwicklung. "Eine Rolle spielt sicher, dass Strafgerichte und Staatsanwaltschaften stark beansprucht sind und am Anschlag arbeiten", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der dpa. Die Verfahren würden immer aufwendiger, häufig gebe es internationale Verstrickungen und weit verzweigte Tätergruppen. "Zudem haben sich die auszuwertenden Datenmengen vervielfacht", sagte Rebehn. Nicht selten fielen in umfangreichen Strafsachen mehrere Terabyte an Daten an.
Der Verband befürchtet, dass sich die angespannte Personalsituation an den Gerichten noch verschärfen könnte, weil bis 2030 mehr als 10.000 Juristen in Pension gehen und ersetzt werden müssen. Zwar will der Bund die Länder bis 2021 im Rahmen des "Pakts für den Rechtsstaat" bei der Einstellung von 2.000 neuen Staatsanwälten und Richtern unterstützen. Es sei aber wichtig, diese Stellen jetzt auch in allen Ländern zügig zu besetzen und angesichts der anrollenden Pensionierungswelle noch viel mehr Geld in die Hand zu nehmen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
DRB-Statistik zu U-Haft-Entlassungen: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34565 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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