Vor allem die ostdeutschen Bundesländer haben mit der anrollenden Pensionierungswelle in der Justiz zu kämpfen. Nun möchte Thüringen seinen Richtern erlauben, freiwillig bis zu drei Jahre länger zu arbeiten.
Richter in Thüringen könnten künftig freiwillig länger im Dienst bleiben – und zwar bis zu drei Jahre über das reguläre Ruhestandsalter hinaus. Der Landtag befasst sich am Mittwoch mit einem entsprechenden Gesetzentwurf dazu.
Auf die Thüringer Justiz rollt eine riesige Pensionierungswelle zu. Die Regierungsfraktionen von CDU, BSW und SPD wollen daher Richtern künftig eine freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit ermöglichen. Mit einer Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwaltsgesetzes sollen Richter künftig auf Antrag ihren Ruhestandseintritt um bis zu drei Jahre hinausschieben können, maximal aber bis zum 70. Lebensjahr. Derzeit müssen Richter in Thüringen mit spätestens 67 Jahren in den Ruhestand gehen, weil es dort keine Verlängerungsoption gibt.
Einer freiwilligen Verlängerung der richterlichen Dienstzeit dürfen dem Entwurf zufolge aber keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Anträge sind schriftlich frühestens ein Jahr und spätestens sechs Monate vor dem Ruhestand zu stellen. Die Regelung soll befristet bis Ende 2032 gelten, weil zwischen 2025 und 2031 der absolute Höhepunkt der Renten- und Pensionierungswelle der sogenannten Babyboomer-Generation zu erwarten ist.
Generationenwechsel in der Justiz
Mit der Flexibilisierung der Altersgrenze sollen die Personalnot in der Thüringer Justiz und der Verlust richterlicher Erfahrung abgefedert werden. "Wir wollen verhindern, dass erfahrene Juristen in großer Zahl gleichzeitig ausscheiden", begründete der Haushaltssprecher der BSW-Fraktion und Mitglied im Justizausschuss, Alexander Kästner, den auf das BSW zurückgehenden Vorstoß. Zugleich werde damit dem Wunsch von Richtern entsprochen, die gerne länger arbeiten wollen, dies aber derzeit nicht dürfen.
Ein ähnliches Modell gibt es zum Beispiel schon in Hessen, das die starre Altersgrenze von 66 auf 68 Jahre erhöht hat. Mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr geht Thüringen also noch weiter. Der Grund: In den nächsten zehn Jahren wechseln laut Justizministerium 369 Richter und Staatsanwälte in Thüringen regulär in den Ruhestand. Das sind mehr als 46 Prozent des jetzigen Personalbestandes in den klassischen Juristenberufen.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Maßnahme gegen die Pensionierungswelle: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60270 (abgerufen am: 11.07.2026 )
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