Ernennung von Richtern und Staatsanwälten: Thürin­gens AfD bleibt bei Blo­c­kade

26.02.2025

Die AfD in Thüringen will weiter die Berufung neuer Richter und Staatsanwälte verhindern. Sie will die Blockade erst dann auflösen, wenn sie in wichtigen Gremien sitzen und Einfluss auf die Verfassungsschutzkontrolle nehmen darf.

In Thüringen bleibt unklar, ob in absehbarer Zeit neue Richter und Staatsanwälte berufen werden können. Die Blockade bei der Besetzung der dafür nötigen Wahlausschüsse wird auch in der Landtagssitzung in der kommenden Woche nicht aufgelöst, signalisierte AfD-Fraktionschef Björn Höcke in Erfurt. "Die AfD muss sich fragen, ob sie den Rechtsstaat arbeitsfähig macht oder nicht", sagte CDU-Fraktionschef Andreas Bühl.

Seine Fraktion bestehe weiter auf eine "Paketlösung" bei der Besetzung verschiedener Landtagsgremien, so Höcke. Da diese nicht in Sicht sei, werde die AfD in der Plenarsitzung Anfang März die geplante Vizepräsidentenwahl, für die seine Fraktion das Vorschlagsrecht hat, von der Tagesordnung nehmen, kündigte er an.

AfD will Verfassungsschutz kontrollieren

Die AfD-Fraktion verlangt, dass zwei ihrer Abgeordneten in die Kommission gewählt werden, die den Verfassungsschutz kontrolliert. Das lehnen die anderen Fraktionen ab. Die AfD wird vom Verfassungsschutz in Thüringen als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

Außerdem beansprucht die Faktion einen Platz in der sogenannten G10-Kommission, die die Post- und Telefonüberwachung kontrolliert. Zur Paketlösung gehört aus Sicht von Höcke auch die Besetzung der Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte.

Ende Januar war der AfD-Kandidat für das Vizepräsidentenamt im Thüringer Landtag, Jörg Prophet, im Landtag durchgefallen, die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte wurden nicht komplett besetzt. Laut Höcke will seine Fraktion an Prophet als Kandidaten festhalten. Ihm wird seit längerem vorgeworfen, geschichtsrevisionistische Positionen zu vertreten.

Klausel ermöglicht Weiterarbeit des Richterwahlausschusses

Nach § 51 S. 1 Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) besteht der Richterwahlausschuss aus zehn Abgeordneten und fünf Richtern. Der Staatsanwaltswahlausschuss besteht gemäß § 66 ThürRiStAG aus zehn Abgeordneten und fünf Staatsanwälten. Beide Ausschüsse werden zu Beginn jeder Wahlperiode des Landtags vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt, § 52 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 2 ThürRiStAG. Dabei muss jede Landtagsfraktion mit mindestens einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein.

Für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit sind im Parlament in Erfurt auch Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD und Linke nötig. Die Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD verfügt im Landesparlament nur über 44 der 88 Landtagssitze. Die AfD, die mit 32 Abgeordneten die größte Fraktion stellt, verfügt über eine sogenannte Sperrminorität. Als Minderheit im thüringischen Landtag kann die AfD somit bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss oder eine Wahl verhindern.

CDU-Fraktionschef Bühl sagte, die Regierungskoalition plane gesetzliche Änderungen, um die Besetzung der Kontrollgremien zu erleichtern. Er appellierte an die AfD, ihre Blockadehaltung aufzugeben und dafür zu sorgen, dass Richter- und Staatsanwälte gewählt werden können.

Der § 52 Abs. 2 Satz 2 ThürRiStAG ermöglicht aber auch eine vorübergehende Weiterarbeit. Die Vorschrift lautet: "Die Mitglieder des Richterwahlausschusses nach § 51 Satz 1 Nr. 1 sowie deren Vertreter bleiben auch nach Beendigung der Wahlperiode des Landtags bis zur vollständigen Neuwahl im Amt." Damit bleibt die Ernennung von Richtern und (Staatsanwälte)auf Lebenszeit mit Beteiligung des Ausschusses weiter möglich. Wie lange dieser Übergangszustand rechtlich durchzuhalten ist, ist nicht klar.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: Text in der Version vom 27.02.2025, korrigiert und ergänzt wurde die Passage zu § 52 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz, danach bleibt die Ernennung weiterhin möglich.

Zitiervorschlag

Ernennung von Richtern und Staatsanwälten: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56685 (abgerufen am: 18.03.2025 )

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