"Taskforce sexueller Missbrauch": Mehr als 3.800 Ver­fahren ein­ge­leitet

20.10.2021

Tausende Ermittlungsverfahren hat die sogenannte Taskforce sexueller Missbrauch für NRW in den vergangenen 15 Monaten eingeleitet. Der Einsatz der bei der StA Köln angesiedelten Arbeitsgruppe hat sich etabliert.

Im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen im Internet hat eine bei der Staatsanwaltschaft (StA) Köln angesiedelte Taskforce in den zurückliegenden 15 Monaten mehr als 3.800 Ermittlungsverfahren gegen mehr als 4.100 Beschuldigte eingeleitet. Diese Bilanz stellte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf vor.

Die bei der Zentralstelle Cybercrime NRW (ZAC) angesiedelten acht Staatsanwälte um ihren Leiter Markus Hartmann werden mit ihrer Taskforce nach der Erprobung von über einem Jahr als dauerhafte Einrichtung etabliert, sagte Biesenbach bei der Vorstellung einer ersten Bilanz. Ursprünglich war die Taskforce bis Ende 2021 befristet.

Die von den Generalstaatsanwaltschaften in Hamm und Düsseldorf vier abgeordneten Staatsanwälte werden in reguläre Planstellen umgewandelt, kündigte der Justizminister an. Biesenbach bezeichnete die Arbeit als großen Erfolg.

Nach den Missbrauchskomplexen Lügde, Münster und Bergisch Gladbach hatte Biesenbach die Taskforce zum 1. Juli 2020 eingesetzt. "Damit ist es gelungen, Täter aus der Anonymität des Netzes zu ziehen und vor Gericht zu stellen", sagte der Justizminister. Bis vor einem Jahr seien die Fälle oft nur einzeln betrachtet worden. "Dann kam die ZAC auf die Idee, sich für das gesamte digitale Umfeld zu interessieren. Da hat sich schnell gezeigt, dass wir es nicht nur mit Einzeltätern, sondern mit einem vernetzten Online-Geflecht zu tun haben. Mit Sympathisanten und Mittätern", sagte Biesenbach.

Biesenbach fordert längere Speicherfristen

Hartman und sein Team seien auf Foren mit zum Teil sechsstelligen Nutzerzahlen gestoßen. In vielen Fällen hätten die Ermittler nur eine Woche Zeit, die gemeldeten digitalen Spuren mit Hilfe der Provider den Tatverdächtigen zuzuordnen. Nach aktuellem Recht sind die Unternehmen verpflichtet, die Daten für zehn Wochen zu speichern. Biesenbach wiederholte die Forderung nach besseren gesetzlichen Rahmenbedingungen. "Es ist zwingend erforderlich, dass Strafverfolgungsbehörden IP-Adressen zurückverfolgen können. Geht das nur wenige Tage, ist das kaum möglich. Dann sind die digitalen Spuren erkaltet", sagte der Justizminister.

Wenn es darum gehe, dass Leid missbrauchter Kinder zu beenden, dann müssten die Behörden die Handlungsspielräume auch nutzen können. "Es wäre aus unserer Sicht wichtig, die Daten etwas länger aufzubewahren", forderte Biesenbach. Er betont, dass es dabei nicht um die umfassende Vorratsdatenspeicherung gehe. Die ist aus Datenschutzgründen politisch umstritten.

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) bei der Arbeit der ZAC, die Biesenbach im August 2019 angekündigt hatte, läuft nach seinen Angaben bereits als Prototyp. Damit jetzt auch die StA im Land damit arbeiten könnten, laufe derzeit ein europaweites Ausschreibeverfahren.

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Taskforce sexueller Missbrauch": Mehr als 3.800 Verfahren eingeleitet . In: Legal Tribune Online, 20.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46412/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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